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Inhaltsverzeichnis
Was ist ein AVGS?
Mit dem AVGS beim MIQR
Wer kann einen AVGS erhalten?
Was fördert der AVGS?
Unterschiedliche AVGS
Voraussetzungen für den Antrag
Wo wird der AVGS beantragt?
Wie AVGS beantragen?
Wichtige Formulare
Dauer
Kosten & Übernahme
AVGS einlösen
Gültigkeit des AVGS
AZAV-Zertifizierung der Träger
Alternativen zum AVGS
Fazit
Sie möchten wissen, wie Sie am besten einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) beantragen können? Wir vom MIQR haben Ihnen die wichtigsten Informationen zusammengetragen. Denn mit unserer jahrelangen Expertise im Bereich von Weiterbildungen und Umschulungen, die mit dem AVGS gefördert werden, können wir Ihnen alle relevanten Aspekte zusammentragen.
AVGS ist die Abkürzung für den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein. Damit können Sie in den Bereichen der Weiterbildung, des Coachings oder der Vermittlung gefördert werden. Auf diese Leistung besteht generell kein Rechtsanspruch. Das bedeutet, dass der AVGS ausgestellt werden kann, aber nicht ausgestellt werden muss. Ob ein Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein gewährt wird, ist Ermessenssache des jeweiligen Sachbearbeiters. Wenn Sie also einen Antrag auf einen AVGS stellen, haben Sie keine Garantie, dass dieser bewilligt wird. Ausgenommen sind hierbei bestimmte Regelungen für Bezieher von Arbeitslosengeld I, über welche Sie weiter unten nähere Informationen erhalten. Es müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, damit Sie überhaupt die Möglichkeit bekommen, einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein zu erhalten.

AVGS kurz erklärt

Angebote mit dem AVGS
Mit dem AVGS können Sie beim MIQR verschiedene Kurse fördern lassen, ohne dafür selbst für die anfallenden Kosten aufkommen zu müssen. Im Bereich der Arbeitserprobung & Reha-Assessment können Sie den Kurs zur Arbeits- und Potentialanalyse (APO) und zur Potential- und Arbeitsanalyse (PAA) in Anspruch nehmen, bei welchem Sie erfahren, wo Ihre beruflichen Stärken und Schwächen liegen. Die BUS (Beratung, Unterstützung, Psychologische Stabilisierung für den Beruf) hilft Ihnen dabei, psychosoziale Probleme zu lösen und dabei wieder gestärkt in einen Beruf zu finden. Im Bereich der Weiterbildung & Arbeitsmarktintegration können Sie zwischen der Integration, Schulung & Orientierung (ISO) – dem Wiedereinstieg in den Beruf – und der kaufmännischen und betriebswirtschaftlichen Qualifikation (kbQ) wählen, in welcher Ihnen die Grundlagen kaufmännischen Arbeitens beigebracht und vertieft werden. Auch im Bereich der Integration können Sie den Kurs MISO wählen und dort an den Arbeits- und Ausbildungsmarkt herangeführt werden.
Nicht jeder kann einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein erfolgreich beantragen. Aus diesem Grund ist es hilfreich, wenn Sie bereits vorher wissen, wie hoch Ihre Chancen stehen, dass Ihnen diese Art der Förderung gewährt wird. Aus diesem Grund haben wir vom Mitteldeutschen Institut für Qualifikation und Rehabilitation (MIQR) alle Informationen zu den förderfähigen Personengruppen für Sie zusammengetragen.

Wer kann den AVGS erhalten?
Wenn Sie keine Anstellung haben, sind Sie arbeitslos gemeldet. In diesem Fall erhalten Sie entweder Arbeitslosengeld I oder Arbeitslosengeld II. Wenn Sie Arbeitslosengeld I beziehen, haben Sie einen Anspruch auf einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein. Bereits ab dem ersten Tag Ihrer Arbeitslosenmeldung können Sie dann einen AVGS erhalten, dies liegt allerdings im Ermessen Ihres Sachbearbeiters. Erst nach 6 Wochen Arbeitslosigkeit und Leistungsbezug haben Sie schließlich einen Rechtsanspruch auf den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein. Festgeschrieben ist diese Sachlage im Sozialgesetzbuch. Dort wird vermerkt, dass Sie ein Anrecht auf einen AVGS haben, wenn Sie die Leistungen bereits länger als 6 Wochen beziehen und innerhalb einer Frist von 3 Monaten nicht vermittelt werden konnten. Bezieher von Arbeitslosengeld II hingegen, haben keinen Rechtsanspruch auf den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein. Dennoch kann ein Antrag gestellt werden. Hierbei entscheiden dann Sachbearbeiter, ob der Antrag gestattet und Ihnen ein Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ausgestellt wird.
Auch als Arbeitssuchende und Nichtleistungsbezieher haben Sie keinen Rechtsanspruch auf den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein. Dennoch können Sie versuchen, einen Antrag auf den Erhalt eines AVGS zu stellen. Unter bestimmten Voraussetzungen und in Hinblick auf die Notwendigkeit einer solchen Förderung kann Ihnen der Gutschein gewährt werden. Dabei ist es egal, ob Sie in naher Zukunft auf der Suche nach einer neuen Arbeitsstelle sind, weil Ihr Vertrag ausläuft, Hochschulabsolvent sind oder Berufsrückkehrer.
Wenn Sie als Leistungsbezieher von ALG I oder ALG II eine Selbstständigkeit anstreben, indem Sie selbst ein Unternehmen gründen, können Sie von der Agentur für Arbeit einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein beantragen. Mit diesem Gutschein ist es möglich, dass Sie eine Existenzgründerberatung erhalten. Da diese durch den AVGS gefördert wird, ist diese Beratung für Sie kostenlos. Auf diese Weise können Sie kostenlos wertvolle Informationen erhalten, die Ihnen im Zuge Ihrer Selbstständigkeit helfen und Sie unterstützen.
Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein soll dazu dienen, Personen in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Da hierfür manchmal bestimmte Maßnahmen erforderlich sind, soll der AVGS dazu verwendet werden, solche Maßnahmen in Anspruch nehmen zu können. Auf diese Weise sollen Arbeitslose, Arbeitssuchende und andere Nichtleistungsbezieher wieder an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt herangeführt werden. Das Ziel besteht darin, Vermittlungshemmnisse festzustellen und in einem nächsten Schritt auch zu beseitigen. Dazu zählt letztlich auch die erfolgreiche Vermittlung des Teilnehmers in ein versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis. Neben diesen Zielen kann der AVGS auch dazu verwendet werden, in die Selbstständigkeit einzusteigen oder aber das aktuelle Beschäftigungsverhältnis zu sichern. Wie sich zeigt, ist der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein somit vielseitig einsetzbar, wenn er Ihnen gewährt wurde.
Da der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein für verschiedene Maßnahmen verwendet werden kann, gibt es auch unterschiedliche Varianten des AVGS. Diese werden in drei verschiedene Kategorien unterteilt, welche sich nach der jeweiligen Einsatzmöglichkeit ausrichten.

Varianten des AVGS
Die Abkürzung Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein MPAV steht für Maßnahme private Arbeitsvermittlung. Er kann dafür eingesetzt werden, dass eine private Arbeitsvermittlung engagiert wird, die Ihnen zu einer neuen Anstellung verhelfen kann. Sämtliche Kosten dafür, die sonst anfallen würden, werden durch den AVGS von der Arbeitsagentur übernommen.
Mit dem AVGS MAT, dem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein für Maßnahmen bei einem Träger, können ein professionelles Coaching und Profiling in Anspruch genommen werden. Hierbei gilt, dass der Teilnehmer Angebote von Bildungsträgern belegen und absolvieren kann. Das bedeutet, dass mit dem AVGS MAT Weiterbildungs- und Umschulungsmaßnahmen gefördert werden. Genau so können hier aber auch Coachings für Bewerbungen und Selbstdarstellungen gefördert werden, die dazu dienen sollen, dass der Teilnehmer bessere Chancen hat, in Bewerbungsgesprächen zu punkten und dadurch letztlich ein Beschäftigungsverhältnis zu erzielen. Auch Gründer können von diesem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein profitieren. Denn der AVGS MAT kann dazu verwendet werden, eine professionelle Existenzgründerberatung in Anspruch zu nehmen.
Der AVGS MAG oder Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein für Maßnahmen bei einem Arbeitgeber, ermöglicht die Teilnahme an einer Maßnahme zur Feststellung der beruflichen Eignung in einem Unternehmen. Die Dauer dieser Maßnahme beläuft sich auf maximal 6 Wochen. Dieser Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein richtet sich vor allem an arbeitslos Gemeldete. Während der Durchführung der Maßnahme erhalten diese weiterhin die finanziellen Leistungen der Arbeitsagentur. Fahrtkosten, die für diese Maßnahme anfallen sollten, werden ebenfalls im Zuge des AVGS MAG übernommen.
Nur unter bestimmten Voraussetzungen kann Ihnen der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein gewährleistet werden. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass Sie schon vorab wissen, welche Kriterien Sie erfüllen müssen, damit Ihnen der AVGS ausgestellt werden kann. Rechtlichen Anspruch, laut Sozialgesetzbuch, haben Sie auf den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein, wenn Sie Arbeitslosengeld I beziehen. Dafür müssen Sie während der vergangenen 3 Monate mindestens 6 Wochen arbeitslos gemeldet gewesen sein. Wenn diese Wartezeit erfüllt ist und Sie nicht erfolgreich in den Arbeitsmarkt integriert werden konnten, können Sie einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein beantragen. Auch Arbeitslose mit einem Ein-Euro-Job können einen Antrag für einen AVGS stellen. Arbeitslosgemeldete, die Arbeitslosengeld II beziehen, können ebenfalls um einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein bitten. Allerdings ist hier nicht gewährleistet, dass Ihnen dieser gestattet wird. Sie haben keinen rechtlichen Anspruch auf den Erhalt des AVGS, wenn Sie ALG II beziehen. Deshalb richtet sich die Ausstellung des AVGS nach Ermessen Ihres jeweiligen Sachbearbeiters bei der Agentur für Arbeit.

Voraussetzungen für den AVGS
Den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein können Sie bei der Agentur für Arbeit oder einem Jobcenter beantragen. Hierzu müssen Sie sich an die Arbeitsagentur in Ihrer Nähe wenden. Hierfür können Sie sich schriftlich, telefonisch, per Mail oder persönlich bei der Agentur für Arbeit melden und einen AVGS beantragen. Jedoch bietet es sich an, dass Sie vor Ort vorsprechen, denn bei einem direkten Termin bei der Agentur für Arbeit kann Ihr Sachbearbeiter mit Ihnen gemeinsam herausfinden, ob der AVGS die passende Maßnahme für Sie ist.

Telefonisch, online, vor Ort AVGS beantragen
Für die Beantragung eines Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins ist es hilfreich, wenn Sie sich zunächst an Ihren Sachbearbeiter in der Agentur für Arbeit wenden. Dieser kann Ihnen alle wichtigen Informationen zum AVGS geben und beraten, welche Variante des Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins sich für Sie lohnt. Auch können Sie von Ihrem Sachbearbeiter erfahren, welche Daten für den Antrag notwendig sind. Falls Sie alle relevanten Informationen bereits haben, können Sie sofort einen formlosen Antrag stellen und diesen an die Agentur für Arbeit senden. Dort müssen wichtige Informationen vermerkt sein. Dabei handelt es sich um Ihre Arbeitslosennummer und die Angabe, seit wann Sie arbeitslos gemeldet sind. Außerdem müssen Sie angeben, woran Sie Interesse bekunden – entweder an einer Weiterbildung, Umschulung, einer Vermittlung über private Anbieter oder einem Coaching. Zusätzlich ist es förderlich für Ihren Antrag, wenn Sie erwähnen, auf welchen Paragraphen des Sozialgesetzbuchs Sie sich beziehen. Dabei handelt es sich um §45 SGB III Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung. In diesem Abschnitt des Sozialgesetzbuchs werden alle wichtigen Aspekte zur Arbeitsmarktintegration festgehalten.

Checkliste für den AVGS-Antrag
Für die Beantragung des AVGS benötigen Sie nicht unbedingt ein vorgefertigtes Formular der Agentur für Arbeit. Sie können stattdessen auch einen formlosen Antrag senden, in welchem Sie Ihre Arbeitslosennummer und den Zeitpunkt Ihrer Arbeitslosenmeldung notieren, Ihr Anliegen beschreiben und sich auf §45 des SGB III berufen. Dennoch können Sie ebenso vor Ort einen Antrag auf den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein erhalten.

Förderdauer der AVGS-Varianten
Bei der Dauer der Förderung gibt es Unterschiede, je nach Variante des Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins. Das bedeutet, je nach gewählter Förderungsmaßnahme gibt es eine Beschränkung der Förderdauer. Beim AVGS MAT, der für Maßnahmen bei einem Träger eingesetzt wird, gibt es jedoch keine zeitliche Beschränkung. Die Dauer der Förderung richtet sich nach der Notwendigkeit der Maßnahmen und wird individuell bestimmt. Auf diese Weise haben Sie mit dem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein MAT viel Zeit, um sich beruflich neu zu orientieren und um relevante Kompetenzen für Ihren Wiedereinstieg zu erlernen. Die Förderungsdauer des AVGS MPAV für Maßnahmen bei privaten Arbeitsvermittlern ist für einen bestimmten Zeitraum festgeschrieben. Diese Variante des Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins wird dafür verwendet, private Arbeitsvermittler zu engagieren. Unter Berücksichtigung der Vermittlungschancen entscheidet der Sachbearbeiter, wie lange der AVGS in einem Zeitraum von 3 bis 6 Monaten gültig ist. Wichtig hierbei ist, dass der Förderungszeitraum nicht den des Arbeitslosengeldbezugs überschreiten darf. Die Maßnahmen, die mit dem AVGS MAG gefördert werden, dürfen eine Dauer von 6 Wochen nicht überschreiten. Hierbei handelt es sich um Maßnahmen zur beruflichen Eignung, die betrieblich durchgeführt werden.
Da es sich bei dem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein um eine Förderung handelt, fallen für Sie selbst keine Kosten an. Das erklärt auch, warum die Agentur für Arbeit individuell entscheidet, ob Sie einen AVGS zugesprochen bekommen oder nicht. Die Förderhöhe des AVGS MPAV, der für private Jobvermittler verwendet werden kann, ist festgelegt. Grundsätzlich ist diese auf 2.000 Euro begrenzt. Für Langzeitarbeitslose und Menschen mit Behinderungen gilt ein Betrag in Höhe von 2.500 Euro. Bei den anderen Formen des Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins gibt es keine maximale Förderhöhe. Stattdessen werden hier die Maßnahmen vollkommen übernommen.

AVGS einlösen – So geht’s
Um den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein einzulösen, müssen Sie einfach einen passenden Bildungsträger oder Arbeitsvermittler finden, der Ihren Vorstellungen entspricht. Das Angebot Ihrer bevorzugten Einrichtung geben Sie an Ihren Sachbearbeiter in der Agentur für Arbeit weiter. Nach einer Überprüfung der Bedingungen, erhalten Sie einen Bescheid über die Bewilligung oder Ablehnung dieser Maßnahme. Wenn Sie einen AVGS MPAV erhalten haben, kann Ihr privater Arbeitsvermittler diesen erst abrechnen, wenn Sie 6 Wochen in dem Job angestellt sind, den er Ihnen vermittelt hat. Für die anderen Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine gilt, dass diese gemäß den Vertragsvereinbarungen mit den Trägern abgerechnet werden.
Bei den verschiedenen Varianten der Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine gibt es Unterschiede in der Gültigkeitsdauer, während der der AVGS eingesetzt werden kann. Der AVGS MAT, der für Maßnahmen bei einem Träger eingesetzt werden kann, hat keine konkrete Gültigkeitsdauer. Es wird jedoch empfohlen, dass die Gültigkeitsdauer auf maximal 3 Monate beschränkt wird. Innerhalb dieses Zeitraums muss die Maßnahme, die mit dem AVGS MAT gefördert wird, begonnen werden. Der AVGS MPAV für eine private Arbeitsvermittlung behält in einem Zeitraum von 3 bis 6 Monaten seine Gültigkeit. Dabei muss gewährleistet sein, dass die Förderung nicht über den Bezug von Arbeitslosengeld hinausgeht. Der AVGS MAG, der dazu dienen soll, die berufliche Eignung zu überprüfen, kann individuell zeitlich in seiner Gültigkeitsdauer beschränkt werden. Jedoch gilt auch hier, dass der Förderzeitraum den Bezug von Arbeitslosengeld nicht überschreiten darf.
Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ist auch im EU-Ausland gültig. Eine Arbeitsvermittlung ist also nicht nur deutschlandweit durch den AVGS möglich. Ausgenommen von der EU-weiten Gültigkeit ist der AVGS MAG und den AVGS MAT.
Die AZAV-Zertifizierung beschreibt die Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung und wird von der Deutschen Akkreditierungsstelle ausgestellt. Maßnahmen von Bildungsträgern und Arbeitsvermittlern werden nur von der Agentur für Arbeit gefördert, wenn diese bestimmte Kriterien erfüllen. Dabei handelt es sich um verschiedene Punkte, die im Sozialgesetzbuch festgehalten sind. Dazu muss gelten, dass der Träger der Maßnahme die erforderliche Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit besitzt, sowie in der Lage ist, die Reintegration in den Arbeitsmarkt eigenständig vorzunehmen. Zudem muss die Qualität der Maßnahme durch erfahrenes und kompetentes Personal gesichert sein, damit Sie möglichst gut in den Arbeitsmarkt zurückkehren können. Nicht nur in Bezug auf die Leistungen, die Sie von den Trägern erhalten, wird auf Ihre Vorteile geachtet, sondern ebenso in Hinblick auf Ihre vertraglichen Bedingungen. Denn ein Träger ist nur AZAV-zertifiziert, wenn die Rücktritts- und Kündigungsrechte zu Ihren Gunsten ausgelegt sind.
Wenn Sie keinen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein erhalten können, weil Ihr Antrag nicht bewilligt wurde, ist es möglich, dass Sie Alternativen in Anspruch nehmen. Für arbeitslos Gemeldete und Arbeitssuchende, die bald in die Arbeitslosigkeit geraten könnte, gibt es den Bildungsgutschein, dieser kann ebenso für die Förderung von Weiterbildungen und Umschulungen verwendet werden. Allerdings besteht kein Anspruch auf diese Leistung und der Antrag auf den Bildungsgutschein kann – ebenso wie beim AVGS – abgelehnt werden. Falls Sie berufstätig sind, mindestens 15 Stunden pro Woche arbeiten, Ihr Brutto-Jahresgehalt 20.000 Euro nicht übersteigt und Sie nach einer Weiterbildungsförderung suchen, können Sie die Bildungsprämie in Anspruch nehmen. Bei der Bildungsprämie wird die Hälfte der Weiterbildungskosten – aber maximal 500 Euro – übernommen. Die Förderungsmöglichkeit, die als „Weiterbildung für Geringqualifizierte und beschäftigte älterer Arbeitnehmer in Unternehmen“ (WEGebAU) bekannt war, wurde 2019 durch das Qualifizierungschancengesetz ersetzt. Diese Förderung richtet sich nicht mehr allein an Ältere und Geringqualifizierte in kleineren Unternehmen, sondern ist nun für alle zugänglich. Dafür muss jedoch ersichtlich sein, dass durch die Förderung einer Weiterbildung die berufliche Tätigkeit erhalten bleibt.
Mit dem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein haben Sie viele Möglichkeiten, von der Agentur für Arbeit gefördert zu werden. Wie wir Ihnen zeigen konnten, ist eine umfassende Vorbereitung für das Beratungsgespräch besonders wichtig, damit Ihr Antrag gelingt. Wir vom Mitteldeutschen Institut für Qualifikation und Rehabilitation (MIQR) begleiten Sie gerne auf Ihrem Weg, wenn Sie Ihren AVGS erfolgreich beantragen konnten und eine Umschulung oder Weiterbildung planen.
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Bei einem AVGS handelt es sich um einen sogenannten Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein. Damit können Sie in den Bereichen der Weiterbildung, des Coachings und der privaten Jobvermittlung gefördert werden. Typische Weiterbildungsmaßnahmen nach AVGS – § 45 Abs. 1 S.1 Nr. 1 SGB – III „Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt“ und § 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 SGB III „Stabilisierung und Verringerung von Vermittlungshemnissen.“
Auf diese Leistung besteht generell kein Rechtsanspruch. Das bedeutet, dass der AVGS ausgestellt werden kann, aber nicht ausgestellt werden muss. Ob ein Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein gewährt wird, ist Ermessenssache des jeweiligen Sachbearbeiters. Wenn Sie also einen Antrag auf einen AVGS stellen, haben Sie keine Garantie, dass dieser bewilligt wird.
Nicht jeder kann einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein erfolgreich beantragen. Wenn Sie Arbeitslosengeld I beziehen, haben Sie einen Anspruch auf den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein. Bereits ab dem ersten Tag Ihrer Arbeitslosenmeldung können Sie dann einen AVGS erhalten. Wahrscheinlicher ist es jedoch, dass Sie diesen erst nach 6 Wochen der Arbeitslosigkeit ohne Vermittlungserfolg erhalten. Bei Beziehern von Arbeitslosengeld II ist die Ausstellung eines AVGS reine Ermessenssache des Sachbearbeiters, ohne dass Sie hierauf einen Rechtsanspruch wirksam machen können. Auch für Arbeitssuchende, Nichtleistungsbezieher und potentielle Gründer gibt es Möglichkeiten, einen AVGS zu erhalten. Für einen erfolgreichen Antrag gibt es allerdings keine Garantie.
Mit dem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein werden all jene Maßnahmen gefördert, die Vermittlungshemmnisse feststellen und dabei helfen, diese zu beheben. Dazu zählt auch die erfolgreiche Vermittlung eines Teilnehmers. Ziel der Maßnahme muss es sein, dass der Teilnehmer in ein versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis einsteigt.
Beim AVGS MPAV handelt es sich um den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein für die Maßnahme privater Arbeitsvermittlung. Das bedeutet, dass dieser AVGS verwendet werden kann, um einen privaten Jobvermittler damit zu beauftragen, eine sozialversicherungspflichtige Anstellung für den Arbeitnehmer zu finden.
Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein MAT ist für Maßnahmen bei einem Träger gedacht. Mit diesem AVGS können Coachings, Profilings und Angebote von Bildungsträgern in Anspruch genommen werden. Hierzu zählen auch Weiterbildungs- und Umschulungsmaßnahmen. Außerdem können Gründer von dem AVGS MAT profitieren. Denn mit Hilfe des speziellen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein, kann eine professionelle Existenzgründerberatung absolviert werden.
Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein MAG wird für Maßnahmen bei einem Arbeitgeber verwendet. Er ermöglicht die Teilnahme an einer Feststellung der beruflichen Eignung. Dieser AVGS richtet sich vor allem an arbeitslos Gemeldete, die sich in einem betrieblichen Umfeld bei der Arbeit erproben wollen.
Um den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein zu beantragen, müssen Sie sich an eine Agentur für Arbeit oder ein Jobcenter in Ihrer Nähe wenden. Melden Sie sich dafür am besten zunächst telefonisch unter der 0800 4 5555 00 oder online unter www.arbeitsagentur.de, um einen Termin für ein Beratungsgespräch zu vereinbaren.
Für die Beantragung eines Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins ist es zunächst hilfreich, wenn Sie sich an Ihren zuständigen Mitarbeiter in der Agentur für Arbeit wenden. Dieser kann Sie zu allen relevanten Informationen beraten. Danach können Sie – auch schon vor Ort – einen formlosen Antrag auf den AVGS stellen. Wichtig ist hierbei, dass Sie Ihre Arbeitslosennummer zusammen mit dem Zeitpunkt Ihrer Arbeitslosigkeit nennen. Zudem müssen Sie formulieren, woran Sie ein Interesse bekunden (Coaching, Weiterbildung, Umschulung, Vermittlung). Auch ein Bezug auf die entsprechende Stelle im Sozialgesetzbuch ist hilfreich. Hierbei handelt es sich um §45 SGB III Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eignung.
Die Dauer der Förderung durch den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein richtet sich je nach AVGS-Variante, die Ihnen bewilligt wird:
Um den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein einzulösen, müssen Sie einfach einen passenden Bildungsträger oder Arbeitsvermittler finden, der Ihren Vorstellungen entspricht. Das Angebot Ihrer bevorzugten Einrichtung geben Sie an Ihren Sachbearbeiter in der Agentur für Arbeit weiter. Nach einer Überprüfung der Bedingungen erhalten Sie einen Bescheid über die Bewilligung oder Ablehnung dieser Maßnahme. Danach können Sie einfach an der Maßnahme teilnehmen. Alles Weitere wird zwischen dem Bildungsträger und der Agentur für Arbeit geklärt.
