MIQR Berlin Nord
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Telefon Sprachkurse (Barbarossastr.):
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E-Mail: berlin@miqr.de
Inhaltsverzeichnis
Was ist das Landesverwaltungsamt (LVWA)?
Mit dem LVWA beim MIQR
Aufgaben des Landesverwaltungsamts
Art der Förderung
Teilhabe am Arbeitsleben
Leistungen des Bundesversorgungsgesetzes
LVWA & Kriegsopferfürsorge
Voraussetzungen
Antrag
Fazit
Wenn Sie durch eine Gewalteinwirkung geschädigt sind und beispielsweise im Wehrdienst eine Verletzung davongetragen haben, die Sie nachhaltig beeinträchtigt, können Sie Leistungen des Landesverwaltungsamts in Anspruch nehmen. Mit dieser Förderung können Sie unter anderem Maßnahmen zur beruflichen Rehabilitation absolvieren, die auch im Mitteldeutschen Institut für Qualifikation und berufliche Rehabilitation (MIQR) durchgeführt werden. Hier erhalten Sie einen kurzen Überblick über die Förderung durch das Landesverwaltungsamt.
Das Landesverwaltungsamt ist eine Landesbehörde, die es für jedes Bundesland gibt. Das bedeutet, dass Landesbehörden vom Bundesland selbst errichtet werden und hierbei zwischen der Bevölkerung und der Landesregierung als Mittler eintreten. Daraus folgt, dass das Landesverwaltungsamt als regionaler Vermittler auftritt, der verschiedene Verwaltungsaufgaben auf regionaler Ebene ausübt. Die Landesverwaltungsämter übernehmen hierbei verschiedene verwaltende Tätigkeiten, wozu auch die Förderung von Bildungsmaßnahmen unter bestimmten Voraussetzungen zählt.
Mögliche Maßnahmen über das Landesverwaltungsamt beim MIQR sind:
Umschulungen:
Weiterbildung & Arbeitsmarktintegration:
Arbeitserprobung & Reha-Assessment:
Das Landesverwaltungsamt ist für verschiedene Bereiche verantwortlich, dazu zählt auch der Aspekt der Rehabilitation. In diesem Bereich fördert das Landesverwaltungsamt die medizinische und die berufliche Rehabilitation. Jedoch stellt sie auch Hilfsmittel zur Verfügung und zahlt Zusatzleistungen in Form von finanzieller Unterstützung für Bedürftige. Auf diese Weise setzt sich das Landesverwaltungsamt dafür ein, dass Personen, die eine Schädigung erfahren haben, wieder vollkommen am Leben teilhaben können – egal, ob es sich hierbei um das Arbeitsleben oder das gemeinschaftliche Leben handelt.
Die Förderungen durch das Landesverwaltungsamt fallen unterschiedlich aus und richten sich hierbei je nach Bedürfnis der geschädigten Person. Dabei kann es sich entweder um finanzielle Zuwendungen handeln oder aber um Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben in Form von Maßnahmen zur beruflichen Rehabilitation.
Das Landesverwaltungsamt unterstützt Sie im Falle einer Heil- oder Krankenbehandlung in den Bereichen der medizinischen und beruflichen Reha. Hierbei erhalten Sie sowohl eine umfassende Behandlung in Form von unterschiedlichen Therapien sowie Zusatzleistungen, die für erforderliche Hilfsmittel eingesetzt werden. Daneben fördert das Landesverwaltungsamt jedoch auch Belastungserprobungen und Arbeitstherapien, mit deren Hilfe festgestellt werden soll, ob Sie in Ihren alten Beruf zurückkehren können oder ob Sie eine Umschulungs- bzw. Weiterbildungsmaßnahme absolvieren müssen, um wieder in den Arbeitsmarkt integriert zu werden.
Die Kriegsopferfürsorge verweist auf einen Aspekt des Sozialen Entschädigungsrechts. Somit richtet sich die Kriegsopferfürsorge an Menschen, die durch die Weltkriege geschädigt wurden oder deren Angehörige. Hierzu zählen vor allem Förderungen im Bereich der Pflege und Rente. Wenn Kriegsgeschädigte auch Behinderungen erfahren haben, können hier außerdem Hilfen gefördert werden, die ein möglichst selbstständiges Leben gewährleisten sollen, dazu zählen auch Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Personen, die durch die Weltkriege Beschädigungen davongetragen haben und nicht entgegen der Menschlichkeit gehandelt haben, können Leistungen durch das Landesverwaltungsamt erhalten.
Das Bundesversorgungsgesetz wurde durch das Soziale Entschädigungsrecht erweitert. Dadurch werden nicht nur Kriegsopfer aus den Weltkriegen mit einer deutschen Staatsbürgerschaft in Betracht für eine Förderung gezogen, sondern auch Opfer von Gewalttaten, Wehrdienstbeschädigte, Zivildienstbeschädigte und Opfer staatlichen Unrechts in der DDR und Impfgeschädigte sowie je deren Hinterbliebene. Als Gewaltopfer zählen all diejenigen, die physische und tätliche Gewalt erfahren mussten, da auch psychische Gewalteinwirkungen zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen können. Die Leistungen sind sowohl für inländische als auch ausländische Gewaltopfer verfügbar, wenn die Gewalteinwirkung in Deutschland stattgefunden hat. Zu diesen Leistungen zählen auch Maßnahmen der medizinischen und beruflichen Rehabilitation für alle aufgelisteten Betroffenen, die letztlich zu einer Arbeitsmarktintegration führen sollen.
Damit Sie Leistungen des Landesverwaltungsamts in Anspruch nehmen können, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Hierzu gilt zunächst, dass Sie einen Antrag auf die Leistungen stellen müssen. Denn erst nach Eingang des Antrags kann Ihr Leistungsanspruch geprüft werden. Für einen Zeitraum, der vor der Antragsstellung liegt, erhalten Sie keine finanziellen Förderungen. Erst dann kann überprüft werden, ob Sie auch die weiteren Voraussetzungen erfüllen. Dabei handelt es sich um die Anerkennung des Versorgungsanspruchs. Dafür muss Ihre Bedürftigkeit nachweisbar sein. Hierbei ist es wichtig, dass eine wirtschaftliche Kausalität besteht. Diese wirtschaftliche Kausalität gilt nur als vorhanden, wenn ersichtlich ist, dass die Schädigung der Person durch Gewalteinwirkung zu einer Minderung der Erwerbsfähigkeit beiträgt. Erst wenn dies nachgewiesen werden konnte, können Sie einen Anspruch auf Leistungen des Sozialen Entschädigungsgesetzes gültig machen.
Um einen Antrag auf Leistungen des Landesverwaltungsamts zu stellen, wenden Sie sich am besten an das örtliche Landesverwaltungsamt in Ihrer Nähe. Die Formulare für die Leistungsbeantragung unterscheiden sich jeweils geringfügig, so dass eine direkte Anfrage bei der verantwortlichen Behörde in Ihrer Nähe sinnvoll ist, um zu gewährleisten, dass Sie die richtigen Antragspapiere erhalten.
Mit den Leistungen des Landesverwaltungsamts zur Teilhabe am Arbeitsleben können Sie berufliche Rehabilitationsmaßnahmen absolvieren, ohne dass dabei für Sie selbst Kosten entstehen. Auf diese Weise erhalten Sie die Möglichkeit, erneut am Arbeitsleben teilzuhaben, auch wenn Sie weitreichende Schädigungen während eines Kriegseinsatzes oder durch eine Gewalteinwirkung erfahren haben. Wir vom Mitteldeutscheninstitut für Qualifikation und berufliche Rehabilitation (MIQR) begleiten Sie gerne auf Ihrem Weg und arbeiten mit Ihnen zusammen, um Ihrem beruflichen Wiedereinstieg vorzubereiten.
Prenzlauer Promenade 28,
13089 Berlin
Prenzlauer Promenade 28,
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Trachenbergring 93-93a,
12249 Berlin
Heinrichstraße 89, 99092 Erfurt
Landsberger Str. 23, 04157 Leipzig
Parkstraße 28, 09120 Chemnitz
Puschkinstraße 1, 98527 Suhl
Bahnhofstraße 8,
04720 Döbeln
Elbweg 4, 01591 Riesa
Löscherstraße 16/18, 01309 Dresden






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Das Landesverwaltungsamt ist eine Landesbehörde, die es in jedem Bundesland gibt. Diese Einrichtungen dienen als Mittler zwischen der Bevölkerung und der Landesregierung. Das LVWA ist für verschiedene Verwaltungsaufgaben auf regionaler Ebene verantwortlich. Dazu zählt auch die Förderung von Bildungsmaßnahmen unter bestimmten Voraussetzungen.
Das Landesverwaltungsamt übernimmt unterschiedliche Aufgaben, unter anderem auch die Rehabilitation. Mit Hilfe der Förderung der medizinischen und beruflichen Reha soll es Bedürftigen ermöglicht werden, wieder am Leben vollkommen teilzunehmen.
Eine Förderung des Landesverwaltungsamts ist in unterschiedlichen Bereichen möglich. Vor allem die Teilhabe am Arbeitsleben mit Maßnahmen zur beruflichen und medizinischen Reha werden darunter gefasst. Besonders für Kriegs- und Gewaltopfer werden diese Leistungen vom Landesverwaltungsamt gefördert.
Das Landesverwaltungsamt unterstützt die medizinische Rehabilitation in Form von physiologischen und psychologischen Therapien. Ebenso werden erforderliche Hilfsmittel gestellt, damit eine berufliche Reha möglich ist. In diesem Bereich können nach sorgfältiger Prüfung außerdem Umschulungen und Weiterbildungen vom Landesverwaltungsamt gefördert werden.
Beschädigte der Weltkriege können verschiedene Leistungen vom Landesverwaltungsamt in Anspruch nehmen. Dazu zählen Hilfen bei nachfolgenden Behinderungen, Zuschüsse zur Pflege und Rentenzuzahlungen. Als Kriegsopfer gelten all jene Personen, die von den Weltkriegen Schäden davongetragen haben.
Das Bundesversorgungsgesetz wurde durch das Soziale Entschädigungsgesetz erweitert. Dadurch werden nicht nur Kriegsopfer aus den Weltkriegen für Förderungen verschiedener Rehamaßnahmen in Betracht gezogen, sondern auch Opfer von Gewalttaten, Wehrdienstbeschädigte, Zivildienstbeschädigte und Opfer staatlichen Unrechts in der DDR und Impfgeschädigte sowie je deren Hinterbliebene. Das Bundesversorgungsgesetz regelt somit die Bestimmungen für geförderte Leistungen für die genannten Personengruppen.
Damit Sie Leistungen vom Landesverwaltungsamt erhalten, müssen Sie einen Antrag stellen. Die Förderung erfolgt erst ab Eingang des Antrags, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu gehört, dass ein Zusammenhang zwischen der erfolgten Gewalteinwirkung und einer Erwerbsminderung ersichtlich ist. Daraus ergibt sich dann wiederum eine Bedürftigkeit, die erst vom Landesverwaltungsamt geprüft werden muss.
Um einen Antrag auf Leistungen zu stellen, wenden Sie sich am besten an das Landesverwaltungsamt in Ihrer Nähe. Da sich die Anträge stark von Bundesland zu Bundesland unterscheiden, ist es wichtig, dass Sie die Formulare direkt vom ansässigen Landesverwaltungsamt erhalten.
