MIQR Berlin Nord
Prenzlauer Promenade 28,
13089 Berlin
Barbarossastr. 2, 09112 Chemnitz (Sprachkurse)
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Telefon Sprachkurse (Barbarossastr.):
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E-Mail:
chemnitz@miqr.de
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E-Mail: berlin@miqr.de
Inhaltsverzeichnis
Was ist das Jobcenter?
Umschulungen & Weiterbildungen beim MIQR
Förderungen des Jobcenters
AVGS
Bildungsgutschein
Weiterbildungsprämie
Voraussetzung für Förderung
Welche Berufe?
Antrag
Fazit
Sie sind arbeitslos, aber möchten sich beruflich weiterbilden lassen, um wieder in den Arbeitsmarkt integriert zu werden? Mit einer Förderung durch das Jobcenter können Sie hierfür eine Chance erhalten, so dass keine Kosten für Maßnahmen für Sie anfallen. Wir vom Mitteldeutschen Institut für Qualifikation und berufliche Rehabilitation (MIQR) stellen Ihnen hier kurz die Fördermöglichkeiten durch das Jobcenter vor.
Das Jobcenter ist eine Einrichtung, die Leistungsbezieher nach dem Sozialgesetzbuch II betreut. Das bedeutet, dass sich all jene Personen an das Jobcenter wenden müssen, die Arbeitslosengeld II bzw. Hartz IV erhalten. Neben diesen finanziellen Leistungen kümmert sich das Jobcenter auch um die Vermittlung in Arbeitsverhältnisse. Wenn es nötig ist, werden hierfür auch Förderungen eingesetzt, um arbeitslose Personen in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Dadurch ist es möglich, dass berufliche Weiterbildungen und Umschulungen absolviert werden können.
Mögliche Maßnahmen beim MIQR mit einer Förderung durch das Jobcenter sind:
Umschulungen:
Weiterbildung & Arbeitsmarktintegration:
Arbeitserprobung & Reha-Assessment:
Deutsch- & Integrationskurse:
Mit einer Förderung des Jobcenters haben Sie die Möglichkeit, verschiedene Umschulungs- und Weiterbildungsangebote sowie Arbeitserprobungen und Deutsch- bzw. Integrationskurse durchzuführen. Hierfür gibt es unterschiedliche Arten der Förderung, die wir vom Mitteldeutschen Institut für Qualifikation und Rehabilitation (MIQR) Ihnen hier kurz vorstellen möchten.
Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) ist eine Förderung, die vom Jobcenter ausgestellt werden kann. Hiermit können Maßnahmen im Bereich der Weiterbildung, des Coachings oder auch private Arbeitsvermittlungen in Anspruch genommen werden, ohne dass Sie hierfür für die Kosten aufkommen müssen. Bei den Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheinen wird dabei zwischen drei verschiedenen Typen unterschieden. Mit dem AVGS MPAV kann eine private Arbeitsvermittlung mit der Suche nach einem passenden Arbeitgeber beauftragt werden. Hiermit können Kosten in Höhe von 2.000 bzw. 2.500 € abgedeckt werden. Bei dem AVGS MAT für berufliche Bildungsmaßnahmen und professionelles Coaching sowie beim AVGS MAG für Arbeitserprobungen gibt es keine Grenze für die anfallenden Kosten.
Wenn Sie mehr über die verschiedenen Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine erfahren möchten, können Sie hier weiterlesen.
Beim Bildungsgutschein (Title: Bildungsgutschein im Überblick) handelt es sich ebenfalls um eine Art der Förderung, die auch vom Jobcenter ausgestellt werden kann. Sie richtet sich speziell an arbeitslose Personen, Berufsrückkehrer oder auch Beschäftigte, deren Arbeitsvertrag in absehbarer Zeit auslaufen wird. Der Bildungsgutschein wird dazu verwendet, Weiterbildungen und Umschulungen zu fördern, die letztlich dafür sorgen sollen, dass eine Integration in den Arbeitsmarkt erfolgreich verläuft. Denn oftmals hilft eine Weiterbildung oder Umschulung dabei, die Chancen auf ein neues sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis zu erhöhen.
Wenn Sie mehr Informationen über den Bildungsgutschein erhalten möchten, können Sie hier weiterlesen.
Wenn Sie eine Umschulung absolvieren, die mindestens 24 Monate in Anspruch nimmt, können Sie bei bestandener Prüfung eine Weiterbildungsprämie erhalten. Voraussetzung hierfür ist, dass die Prüfung vor einem externen Prüfer abgelegt wird – hierbei handelt es sich entweder um Industrie- und Handelskammern oder aber um Handwerkskammern. Die bestandene Prüfung müssen Sie jeweils beim Jobcenter mit einem Zeugnis nachweisen. Nach einer bestandenen Zwischenprüfung erhalten Sie 1.000 €, bei bestandener Abschlussprüfung sogar 1.500 €. Wichtig ist hierbei, dass die Umschulungsmaßnahme unbedingt zur Ausübung eines Ausbildungsberufs verhelfen soll.
Je nach Förderung gelten unterschiedliche Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit Sie eine Unterstützung durch das Jobcenter erhalten können.
Auf den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein gibt es nur einen rechtlichen Anspruch, wenn Sie Bezieher von Arbeitslosengeld I sind. Sonst liegt es im Ermessen Ihres Sachbearbeiters, ob Ihnen ein AVGS ausgestellt wird. Abhängig ist dies davon, ob mit dem AVGS eine erfolgreiche Integration in den Arbeitsmarkt zu erwarten ist.
Damit Ihnen ein Bildungsgutschein zugesprochen wird, muss zunächst ersichtlich sein, dass die berufliche Bildungsmaßnahme die Arbeitslosigkeit beendet, diese abwendet, Sie Ihren aktuellen Arbeitsplatz dadurch sichern können oder aber ein Berufsabschluss nachgeholt werden kann. Außerdem ist ein Beratungsgespräch Pflicht.
Grundsätzlich gilt, dass eine Förderung nur sinnvoll ist, wenn ersichtlich ist, dass der Beruf zukunftsweisend ist. Das bedeutet, dass die Chancen, in den Arbeitsmarkt integriert zu werden, hoch sein müssen. Aus diesem Grund sollten Sie vor der Beantragung einer Förderung durch das Jobcenter darauf achten, dass der von Ihnen angestrebte Beruf auch wirklich auf dem aktuellen Arbeitsmarkt gesucht wird.
Einen Antrag auf eine Förderung durch das Jobcenter stellen Sie am besten vor Ort. Dafür können Sie telefonisch oder online einen Termin beim Jobcenter in Ihrer Nähe vereinbaren. Vor Ort werden Sie direkt beraten und erhalten alle wichtigen Hinweise zu den Förderungsmöglichkeiten, die Sie in Anspruch nehmen können.
Über das Jobcenter können Sie verschiedene Förderungen erhalten, wie Sie in diesem Überblick erfahren konnten. Dabei gilt selbstverständlich, dass unsere Angaben keine Garantie für einen erfolgreichen Antrag darstellen. Wenn Sie jedoch eine solche Förderung erhalten, freuen wir vom Mitteldeutschen Institut für Qualifikation und berufliche Rehabilitation (MIQR) uns, Sie bei der Teilnahme an einer beruflichen Bildungsmaßnahme zu begleiten.
Prenzlauer Promenade 28,
13089 Berlin
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Trachenbergring 93-93a,
12249 Berlin
Heinrichstraße 89, 99092 Erfurt
Landsberger Str. 23, 04157 Leipzig
Parkstraße 28, 09120 Chemnitz
Puschkinstraße 1, 98527 Suhl
Bahnhofstraße 8,
04720 Döbeln
Elbweg 4, 01591 Riesa
Löscherstraße 16/18, 01309 Dresden






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Das Jobcenter ist eine Einrichtung, die Leistungsbezieher nach dem Sozialgesetzbuch II betreut. Bezieher von Arbeitslosengeld II müssen sich also für Belange an das Jobcenter wenden. Zusätzlich kümmert sich das Jobcenter um die Vermittlung in Arbeitsverhältnisse. Hierfür können auch Förderungen eingesetzt werden, um eine Integration in den Arbeitsmarkt zu erleichtern.
Das Jobcenter unterstützt Sie nicht nur finanziell mit Hilfe von Arbeitslosengeld II, wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, sondern ermöglicht Ihnen auch die Teilnahme an verschiedenen Umschulungs- und Weiterbildungsmaßnahmen. Auch Arbeitserprobungen sowie Deutsch- und Integrationskurse können vom Jobcenter finanziell übernommen werden. Auf diese Weise sollen Ihre Chancen auf eine Arbeitsmarktintegration erhöht werden.
AVGS ist eine Abkürzung für Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein. Dabei handelt es sich um eine Förderungsleistung des Jobcenters. Mit dem AVGS können Sie Weiterbildungen, Coachings, Arbeitserprobungen oder auch private Jobvermittlungen in Anspruch nehmen. Mit Hilfe dieser Maßnahmen sollen die Chancen erhöht werden, dass Sie erneut in den Arbeitsmarkt integriert werden.
Der Bildungsgutschein ist eine Förderung, die vom Jobcenter ausgestellt werden kann. Er ist auf Arbeitslose, Berufsrückkehrer und auch Beschäftigte ausgerichtet, deren Arbeitsvertrag in absehbarer Zukunft ausläuft. Der Bildungsgutschein kann für Weiterbildungen und Umschulungen verwendet werden.
Bei einer Umschulung, die mindestens 24 Monate dauert, können Sie bei bestandener Prüfung jeweils eine Weiterbildungsprämie erhalten. Hierbei ist es wichtig, dass die jeweiligen Prüfungen vor der IHK abgelegt werden. Für eine bestandene Zwischenprüfung erhalten Sie 1.000 €, für eine bestandene Abschlussprüfung 2.500 €. Wichtig ist hierbei, dass Sie die bestandenen Prüfungen nachweisen.
Einen rechtlichen Anspruch auf den AVGS gibt es nur, wenn Sie Arbeitslosengeld I beziehen. Sonst liegt es im Ermessen Ihres Sachbearbeiters, ob Sie einen AVGS erhalten oder nicht. Wichtig ist, dass eine erfolgreiche Arbeitsmarktintegration durch die Verwendung des AVGS erwartbar ist.
Um einen Bildungsgutschein zu erhalten, muss ersichtlich sein, dass Ihnen die geförderten Maßnahmen dabei helfen, dass Ihr aktueller Arbeitsplatz gesichert, die Arbeitslosigkeit beendet wird oder ein Berufsabschluss nachgeholt werden kann. Zudem muss vor Erhalt des Bildungsgutscheins ein Beratungsgespräch stattgefunden haben.
Bei der Förderung von Umschulungen und Weiterbildungen durch das Jobcenter geht es darum, die Chancen auf eine Arbeitsmarktintegration zu erhöhen. Deshalb ist es wichtig, dass der angestrebte Beruf zukunftsweisend ist. Generell gibt es keine weitere Einschränkung. Es gilt nur, dass der von Ihnen ausgesuchte Beruf auf dem Arbeitsmarkt gesucht wird.
Um Leistungen vom Jobcenter zu erhalten, müssen Sie einen Antrag stellen. Am besten funktioniert das vor Ort. Dafür können Sie online oder telefonisch einen Termin vereinbaren. Im Jobcenter werden Sie dann persönlich von einem Sachbearbeiter zu den Fördermöglichkeiten beraten und können dort den Antrag direkt stellen.
