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Stand: 05.01.2021 | Lesezeit: 15 Minuten | Autor/-in: Sophie Grober
Wer in seinem Berufsleben Erfolg haben möchte, muss nicht nur die nötige Motivation für den Job mitbringen, sondern auch die erforderlichen Qualifikationen und Fähigkeiten. Allerdings ergibt sich nicht für jeden direkt nach der Schule die Möglichkeit, einen akademischen Bildungsabschluss zu erwerben. Viele starten ihre Karriere mit einer Ausbildung. Dabei ist der niedrigere Bildungsabschluss heutzutage längst kein Nachteil mehr, der dem beruflichen Aufstieg im Wege steht. Die Arbeitswelt hat sich enorm geändert. Es wird nicht mehr ein Leben lang ein und derselbe Beruf ausgeübt. Stattdessen ist das moderne Berufsleben durch ständige Fortentwicklung bestimmt. Somit eröffnen sich den Menschen vollkommen neue berufliche Perspektiven. Die Aufstiegsfortbildung ist eine besondere Fortbildungsmaßnahme, über deren Weg die eigene Karriere befördert und in neue Bahnen gelenkt werden kann. Was eine Aufstiegsfortbildung genau ist und welche Chancen und Vorteile sich Ihnen durch diese ergeben, möchten wir Ihnen anschließend etwas näher vorstellen.

Die Aufstiegsfortbildung ist eine besondere Form der beruflichen Weiterbildung, die den Teilnehmern einen beruflichen Aufstieg ermöglichen soll. Im Zuge der Fortbildungsmaßnahme werden die versteckten Potenziale der Teilnehmer zu professionellen Kompetenzen ausgebildet, die Sie später zur Übernahme weiterführender Aufgaben oder sogar einer Führungsposition befähigen sollen. Die berufliche Weiterentwicklung soll jedem ermöglicht werden, ganz egal, welcher Berufsabschluss ursprünglich erworben wurde. Erfolgreiche Absolventen sollen am Ende der Fortbildungsmaßnahme auf der Ebene eines Meisters, Fachwirts, Betriebswirts, Fachkaufmanns oder Technikers stehen. Mit einer Aufstiegsfortbildung soll der nächste Karriereschritt, der Wechsel auf eine höhere Stufe innerhalb der Unternehmenshierarchie möglich werden.
Fortbildungen sind Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung, um zusätzliche und erweiterte Fachkenntnisse zu erwerben. Die Arbeitgeber sorgen oftmals selbst dafür, dass Ihre Angestellten sich stetig weiterbilden und auf dem aktuellen Wissensstand sind. Der Wille und die Motivation, etwas Neues zu lernen und die eigenen Fertigkeiten auszubauen, kann jedoch auch von den Mitarbeitern selbst ausgehen. Sie treten die Weiter- und Fortbildungsmaßnahme in Eigeninitiative an, um beispielsweise den beruflichen Stand im Unternehmen zu sichern, die eigenen Kompetenzen und Potenziale zu fördern, kurz: um die Erfolgschancen im Beruf zu erhöhen.
Obwohl eine Aufstiegsfortbildung auch den beruflichen Weiterbildungen zugeordnet werden kann, sollte sie nicht mit den regulären Fortbildungsmaßnahmen gleichgesetzt werden. Denn im Vergleich zu regulären Fortbildungen oder einer Anpassungsfortbildung ist eine Aufstiegsfortbildung deutlich länger und erstrebt nicht nur ein „Update“ des eigenen Wissens. Mit einer Aufstiegsfortbildung kann eine gesetzlich anerkannte höhere berufliche Qualifikation erlangt werden, die gezielt einen Karriereaufschwung herbeiführen soll.
Auch Sie möchten Ihre Karriereaussichten verbessern und erfolgreich im Arbeitsleben durchstarten? Das Mitteldeutsche Institut bietet unterschiedliche Umschulungs- und Weiterbildungskurse an, mit denen Ihnen die berufliche Neuorientierung und die Arbeitsmarktintegration erfolgreich gelingen kann! Auf dieser Grundlage bekommen Sie eine anerkannte Basis für eine etwaige weitergehende Aufstiegsfortbildung. Zu unseren umfangreichen Schulungsangeboten zählen unter anderem diverse IHK-Module:
Wenn Sie mehr über unsere vielfältigen Schulungsangebote erfahren möchten, dann kontaktieren Sie uns über unser Anmeldeformular oder telefonisch unter der 0800 77 89 100.
Aufstiegsfortbildungen werden in allen möglichen Branchen und Berufszweigen angeboten. Aufstiegsfortbildungsregelungen gibt es für das Verwaltungs-, Beamten- und Wirtschaftsrecht, aber auch für die handwerklichen Berufe. Ebenso zusätzlich in den sozialen und pädagogischen Arbeitsgebieten sowie im Arbeitsfeld der Pflege ist ein beruflicher Aufstieg durch eine Aufstiegsfortbildung möglich. Es gibt Bestimmungen, die für die Freien Berufe und für die Landwirtschaft gelten. Die berufliche Weiterentwicklung ist kein Privileg, welches nur bestimmten Berufsgruppen zusteht. Sie kann von jedem wahrgenommen und umgesetzt werden.

Aufstiegsfortbildungen werden von unterschiedlichen Bildungsanbietern angeboten. So bieten beispielsweise die Niederlassungen der Industrie- und Handelskammer (IHK) Aufstiegswilligen diverse Fortbildungsmaßnahmen in verschiedenen Branchen an. Bestimmte Fortbildungskurse sind sogar über die Lernplattformen von Fachschulen zugänglich. Der Besuch von Abendschulen ist berufsbegleitend und bietet sich für diejenigen an, die die Aufstiegsfortbildung nur in Teilzeit antreten wollen oder können. Auch private Akademien stehen als Bildungsanbieter zur Verfügung. Hier werden dann keine Kammerprüfungen abgelegt, sondern üblicherweise private Abschlüsse erzielt. Ein staatlicher Abschluss kann jedoch im Nachhinein erworben werden.
Was motiviert Menschen dazu, eine Aufstiegsfortbildung zu absolvieren? Worin liegen die Vorteile? Die IHK führt regelmäßige Umfragen durch, um Antworten auf diese Fragen zu erhalten. Und die Gründe und Motivationen hinter dem Absolvieren einer Aufstiegsfortbildung sind vielseitig.
Eine akademische Laufbahn ist nicht für jeden optimal geeignet oder wegen eines geringeren Schulabschlusses auch nicht für jeden zugänglich. Über eine Berufsausbildung gelingt dann der schnelle und direkte Start in das Arbeitsleben. Aber das bedeutet noch lange nicht, dass mit dem errungenen Berufsabschluss das Ende der beruflichen Entwicklung erreicht ist. Heutzutage gibt es verschiedene Aufstiegschancen, die die eigenen Karriereaussichten verbessern. Durch eine erfolgreich abgeschlossene Aufstiegsfortbildung ist es mittlerweile auch ohne Probleme möglich, ein Hochschulstudium an den meisten Fachhochschulen und Universitäten zu beginnen. So können diejenigen, die nach ihrem Schulabschluss nicht die Chance hatten, ein Studium zu beginnen, über den Weg der Ausbildungsfortbildung ihren akademischen Abschluss nachholen.
Mit einer Aufstiegsfortbildung ist es möglich, aus den Grenzen des ursprünglich gelernten Berufs auszubrechen und eine höhere Karrierestufe zu erklimmen. Aufstiegswillige entscheiden sich für diesen speziellen Fortbildungsweg, um den eigenen Wissenshorizont auszubauen und die erworbenen Kenntnisse und Qualifikationen gezielt für ein optimiertes und sicheres Berufsleben einzusetzen. Mit einem höheren Abschluss ist es den Absolventen einer Aufstiegsfortbildung möglich, eine höhere Position oder auch einen neuen und besseren Arbeitsplatz zu erringen. Dieser Aufstieg geht dann natürlich auch mit mehr Befugnissen, einem größeren Verantwortungsbereich und mit einem höheren Gehalt einher.

Die Zeitdauer der verschiedenen Aufstiegsfortbildungen ist gesetzlich vorgeschrieben. Sie beläuft sich auf mindestens ein Jahr, kann jedoch bis zu drei Jahren dauern. Die Dauer der Fortbildungsmaßnahme ist davon abhängig, wie umfangreich die ausgewählte Aufstiegsfortbildung ist und ob die Maßnahme in Vollzeit oder in Teilzeit absolviert wird. Sollte die Fortbildung in Teilzeit durchgeführt werden, da sie zum Beispiel berufsbegleitend erfolgt, dauert die Fortbildungszeit natürlich länger. Vollzeitfortbildungen haben dementsprechend eine kürzere Laufzeit.

Damit Sie eine Aufstiegsfortbildung durchführen dürfen, ist es grundsätzlich erforderlich, dass Sie über eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung verfügen. Ein beruflicher Abschluss lässt sich jedoch nicht nur klassisch über eine Ausbildung, sondern auch über den Weg der betrieblichen Umschulung erreichen. Neben der beruflichen Qualifikation sollten Sie auch mehrere Jahre Berufserfahrung mitbringen. Die Ausbildungsfortbildung baut auf dem Berufsabschluss auf und ist so konzipiert, die bereits vorhandenen Kenntnisse und Fertigkeiten zu vertiefen. Dabei werden die Teilnehmer auf den aktuellen Wissensstand gesetzt und es werden ihnen unter Umständen neue Perspektiven eröffnet. Für das Bestehen der Fortbildung ist die Teilnahme an dem Kurs zwar nicht verpflichtend, allerdings sehr empfehlenswert, da Sie während des Unterrichts alle wichtigen Fachkenntnisse vermittelt bekommen, die Sie spätestens zur Abschlussprüfung wissen sollten.

Wir vom MIQR bieten Ihnen diverse betriebliche Umschulungen an, beispielsweise die Umschulung Kaufmann/-frau für Büromanagement oder die Umschulung Industriekaufmann/-frau. Über diesen Weg können Sie einen IHK-Abschluss und somit einen anerkannten Berufsanschluss erlangen.
Wenn Sie mehr zu unserem umfangreichen Bildungsangebot erfahren möchten, dann kontaktieren Sie uns über unser Anfrageformular oder telefonisch unter der 0800 7789100. Wir beraten Sie gerne und betreuen Sie auf Ihrem Weg zum beruflichen Erfolg!
Eine Aufstiegsfortbildung können Sie in fast jeder Branche absolvieren. Dabei verfügt natürlich jeder Fachbereich über einen eigenen Abschluss. So zählen beispielsweise der Meister, Fachwirt, der Betriebswirt oder Fachkaufmann zu den Aufstiegsfortbildungen. Um die Fortbildung offiziell beenden zu können, müssen Sie am Ende eine Abschlussprüfung in Ihrem jeweiligen Fachbereich ablegen. Die Prüfungen sind bundesweit einheitlich geregelt und werden üblicherweise von der IHK abgenommen. Die Teilnahme an der Prüfung ist verpflichtend und erst durch ein erfolgreiches Bestehen können Sie sich Ihren qualifizierten Fachabschluss erringen.

Die Rahmenbedingungen für die Aufstiegsfortbildungen sind in Deutschland in verschiedenen Gesetzen und Verordnungen festgeschrieben. Rechtliche Grundlagen für die Teilnahme und die Prüfungsrichtlinien finden sich in der §§ 53, § 54 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) und §§ 42a, § 51a der Handwerksordnung (HwO). Die wichtigsten Punkte haben wir hier für Sie im Anschluss zusammengefasst:
Die Durchführung einer Aufstiegsfortbildung ist nicht nur eine zeitliche, sondern auch eine finanzielle Investition, mit der Sie Ihren beruflichen Erfolg erheblich steigern können. Je nachdem in welcher Branche Sie eine Aufstiegsfortbildung absolvieren möchten, welche Förderungsstufe Sie anstreben und wie umfangreich die Fortbildungsmaßnahmen sind, können sich die Kosten auf mehrere Tausend Euro belaufen. Diese Summe kann von vielen jedoch nicht selbst erbracht werden. Glücklicherweise ist das auch kein Muss. Obwohl die Teilnehmer in der Regel einen Teil der Fortbildungskosten selbst tragen müssen, gibt es verschiedene Möglichkeiten, die Aufstiegsfortbildung zu finanzieren oder durch Dritte fördern zu lassen.
So kann beispielsweise der Arbeitgeber als Förderer in Erscheinung treten. Dieser steht allerdings nicht in der Pflicht, Ihr Vorhaben zu unterstützen. Hier ist also Ihr Argumentationstalent gefragt. Indem Sie Ihrem Chef stichhaltig darlegen, dass Ihre Aufstiegsfortbildung letztendlich dem gesamten Unternehmen zugutekommen wird, kann dieser sich dazu bereiterklären, zumindest einen Teil der Kosten zu übernehmen.
Nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) stehen den Aufstiegswilligen verschiedene Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten zu. Welche finanziellen Unterstützungen Sie sich einholen können, wollen wir Ihnen anschließend vorstellen:
Mit dem Aufstiegs-BAföG können Sie nach dem AFBG Ihre Aufstiegsfortbildung finanzieren. Hierbei handelt es sich, ähnlich wie beim BAföG für Studierende, um eine gesetzlich geregelte Geldleistung. Insofern die Aufstiegswilligen die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen, können Sie den Anspruch auf diese Art der Förderung erheben. Mit dem Aufstiegs-BAföG erhalten die Teilnehmenden einen einkommens- und vermögensunabhängigen Beitrag, mit dem die Fortbildungskosten abgedeckt werden sollen. Der Förderungsbetrag wird den Teilnehmern teils als Zuschuss und teils als zinsgünstiges Darlehen von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zur Verfügung gestellt. Wenn die Aufstiegsfortbildung in Vollzeit absolviert wird, sodass die Förderberechtigten keine oder nur sehr eingeschränkte Verdienstmöglichkeiten haben, steuert das Aufstiegs-BAföG auch einen zusätzlichen einkommens- und vermögensabhängigen Beitrag zum Lebensunterhalt bei. Dieser Betrag wird jedoch als Vollzuschuss gewährt, der von den Teilnehmern nicht zurückgezahlt werden muss.
Die Aufstiegsfortbildung kann auch mit einem Bildungskredit finanziert werden. Dieser ist ein zinsgünstiges Darlehen, welches von der Bundesregierung in Kooperation mit der KfW und dem Bundesverwaltungsamt ausgestellt wird. Das eigene Einkommen und auch das der Eltern oder des Ehepartners haben auf die Höhe des Kredits keinen Einfluss. Den Teilnehmern stehen mindestens 1.000 Euro und maximal 7.200 Euro zu. Der Betrag kann in höchstens 24 Monatsraten ausgezahlt werden, die jeweils 100 Euro, 200 Euro oder 300 Euro betragen können. Anspruch auf einen Bildungskredit können jedoch nur Teilnehmern unter 36 Jahren erheben, die ihre Aufstiegsfortbildung in Vollzeit absolvieren. Die Rückzahlung des Darlehens erfolgt ebenfalls in monatlichen Raten. Viere Jahre nach der ersten Auszahlung ist die erste Monatsrate in Höhe von 120 Euro fällig.
Sie können sich Ihre Aufstiegsfortbildung auch mit Bildungsgutscheinen von der Agentur für Arbeit und vom Jobcenter finanzieren lassen. Anspruch auf diese Fördermöglichkeit haben unter anderem Arbeitssuchende, Geringqualifizierte oder auch ältere Arbeitnehmer, die ihren Wert und ihr Potenzial auf dem Arbeitsmarkt steigern möchten. Unter Umständen können mit einem Bildungsgutschein alle Kosten übernommen werden, die mit der Durchführung der Aufstiegsfortbildung anfallen. Hierunter zählen unter anderem: Teilnahmegebühren, Fahrt- und Reisekosten sowie die Kosten für die Verpflegung und Kinderbetreuung.
Tipp: Um so wenig wie möglich aus eigener Tasche zahlen zu müssen, lassen sich die verschiedenen Finanzierungswege auch miteinander kombinieren. Wenn der Arbeitgeber beispielsweise einen Teil der Fortbildungskosten übernimmt, können Sie den Rest mithilfe des Aufstiegs-BAföG oder mit einem Bildungsgutschein finanzieren. Informieren Sie sich am besten frühzeitig und lassen Sie sich über Ihre Fördermöglichkeiten beraten!

Berufliche Fortbildungen lassen sich in Aufstiegsfortbildung und Anpassungsfortbildung unterscheiden. Beide Fortbildungsmaßnahmen verfolgen das allgemeine Ziel, die bisherigen beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten zu erweitern und auf den aktuellen Stand zu bringen. Allerdings unterscheiden sich die Fortbildungen dahingehend, wie tiefgreifend und umfassend sie gestaltet werden. Während die Aufstiegsfortbildung gesetzlichen Rahmenbedingungen und Prüfungsordnungen unterliegt, ist die Anpassungsfortbildung freier in ihrer Form und in ihren Inhalten. Zudem ist sie nicht so zeitintensiv oder kostenaufwendig wie eine Aufstiegsfortbildung. Bei einer Anpassungsfortbildung handelt es sich normalerweise um Seminare, die von Angestellten auf Anordnung des Arbeitgebers besucht werden können oder müssen. Eine Teilnahme an diesen Seminaren, die höchstens ein bis zwei Tage dauern, ist ratsam, wenn sich neue Anforderungen an das bisherige Tätigkeitsfeld stellen. Mit der (teilweise verpflichtenden) Teilnahme an der Anpassungsfortbildung soll sichergestellt werden, dass die Arbeit weiterhin professionell und dem neuesten Stand entsprechend ausgeführt werden kann. Im Zuge dieser Maßnahme werden also die Kenntnisse und Fähigkeiten im derzeitigen Arbeitsfeld aktualisiert, vertieft und spezialisiert. Allerdings wird durch das Absolvieren der Anpassungsfortbildung keine maßgebliche Verbesserung des eigenen Berufslebens herbeigeführt. Die Teilnehmer haben auf der Basis der Anpassungsfortbildung nicht die Chance, beruflich aufzusteigen oder eine höhere Qualifikation zu erringen. Durch das Teilnahmezertifikat, welches in der Regel am Ende der Seminare übergeben wird, können die Teilnehmer jedoch nachweisen, dass sie in ihrem Berufsfeld über topaktuelle Kenntnisse verfügen.

Mit einer Aufstiegsfortbildung soll Aufstiegswilligen der nächste Schritt auf der Karriereleiter ermöglicht werden. Mit der Durchführung einer Aufstiegsfortbildung entscheiden sich die Teilnehmer dafür, ihre Zeit, ihr Geld und auch ihre Nerven in ihre berufliche Zukunft zu investieren. Zeit und Engagement müssen dabei aus eigener Kraft bereitgestellt werden, der finanzielle Aufwand kann erfreulicherweise von diversen Kostenträgern und Fördermitteln mitgetragen werden. Doch auch, wenn ein Teil der Kosten selbst übernommen werden muss, wird sich die Investition in eine Aufstiegsfortbildung bezahlt machen. Denn diese umfangreiche Fortbildungsmaßnahme ist für eine langfristige Wirkung ausgelegt. Hier sollen solide und gesetzlich anerkannte Kompetenzen auf- und ausgebaut werden, die den Teilnehmern ein erfolgreiches und optimiertes Arbeitsleben ermöglichen sollen. Das Absolvieren einer Aufstiegsfortbildung bietet viele Vorzüge: Unter anderem einen sicheren oder besseren Arbeitsplatz, das Beziehen einer höheren und verantwortungsvolleren Position sowie das Verdienen von mehr Gehalt. Diese und andere Vorteile sind letztendlich darauf angelegt, die Absolventen zum beruflichen Erfolg zu führen und ihnen vor allem ein zufriedenstellendes Arbeitsleben zu ermöglichen.
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