MIQR Berlin Nord
Prenzlauer Promenade 28,
13089 Berlin
Stand: 13.01.2025 | Lesezeit: 10 Minuten | Autor: A. Sternberg
Die Arbeit in der Pflege ist nicht nur ein Beruf – sie ist eine Berufung. Gerade für junge Menschen, die den Einstieg in die Pflege wagen, sind die Anforderungen hoch: körperliche Belastung, emotionale Herausforderungen und häufig auch Schichtarbeit. Damit die jungen Fachkräfte von Anfang an in einem geschützten Umfeld arbeiten können, greift das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG), das spezifische Regelungen für Azubis in der Pflege vorsieht.
In diesem Beitrag erfährst du als Auszubildender oder Ausbilder alles Wesentliche über das Jugendarbeitsschutzgesetz in der Pflege. Wir behandeln Themen wie Arbeitszeiten, Pausenregelungen, Berufsschulzeiten und Urlaub, damit du deine Ausbildung erfolgreich und sicher absolvieren kannst. Zusätzlich bieten wir dir Einblicke in spezialisierte Ausbildungsmöglichkeiten, die dir helfen, deinen Weg in der Pflege optimal zu gestalten.
Der Pflegeberuf bringt physische und mentale Herausforderungen mit sich, die junge Menschen oft unterschätzen. Hier greift das Jugendarbeitsschutzgesetz, um sicherzustellen, dass Azubis weder überlastet noch gesundheitlich gefährdet werden. Die Regelungen fördern eine gesunde Balance zwischen praktischer Arbeit und Erholung, sodass die Lernenden sich voll auf den Beruf konzentrieren und langfristig in der Branche bleiben können.

Ein zentraler Schutzaspekt des Jugendarbeitsschutzgesetzes sind die Arbeitszeitregelungen. In der Pflege sind Arbeitszeiten oft flexibel und schichtbasiert, was insbesondere für Azubis eine Herausforderung darstellen kann. Damit die Balance zwischen Arbeit und Erholung gesichert ist, legt das Gesetz maximale Arbeitszeiten und Mindestpausen fest.
Für Azubis gilt eine tägliche Arbeitszeit von maximal 8 Stunden und 40 Stunden pro Woche. Mehrschichtige Einrichtungen wie Krankenhäuser oder Altenpflegeheime dürfen die Arbeitszeit in Ausnahmefällen auf 10 Stunden täglich ausdehnen, wenn der wöchentliche Durchschnitt nicht über 48 Stunden innerhalb von zwei Wochen liegt. Diese Regelung ist wichtig, um den Schichtanforderungen gerecht zu werden, ohne die Gesundheit der Auszubildenden zu gefährden.
In unseren speziellen Pflegehelfer-Ausbildungen und Pflegehelfer-Kursen lernst du nicht nur den praktischen Umgang mit Patienten, sondern erfährst auch, wie du mit den Anforderungen des Schichtsystems umgehen kannst und welche Arbeitszeiten dir gesetzlich zustehen. Diese Programme geben dir die Möglichkeit, von Anfang an eine gesunde Balance zwischen Arbeit und Freizeit zu finden.
In der Pflege ist Schichtarbeit allgegenwärtig. Jugendliche unter 18 Jahren dürfen in mehrschichtigen Betrieben bis 23 Uhr arbeiten, wenn der Betrieb dies erfordert. In Einrichtungen ohne Schichtbetrieb sind die Arbeitszeiten jedoch strikt auf die Zeit zwischen 6 und 20 Uhr begrenzt. Diese Vorschrift schützt die Gesundheit der Jugendlichen und fördert einen geregelten Tagesablauf.
Da gerade die Anforderungen in der Pflege besondere Arbeitszeiten erfordern, bereiten wir in der Ausbildung zum Alltagsbegleiter die Teilnehmer
gezielt auf die Betreuung von Pflegebedürftigen im Schichtsystem vor. Die Inhalte des Kurses umfassen nicht nur die fachlichen, sondern auch die organisatorischen Fähigkeiten, die dich in deiner Rolle als Alltagsbegleiter erfolgreich machen.
Grundsätzlich gilt für Jugendliche ein Beschäftigungsverbot an Samstagen und Sonntagen. In mehrschichtigen Pflegeeinrichtungen gibt es jedoch Ausnahmen: Hier dürfen Azubis an Wochenenden arbeiten, wenn sie dafür innerhalb von zwei Wochen einen Ersatzruhetag erhalten. Diese Regelung sorgt dafür, dass Azubis ausreichend Zeit zur Erholung bekommen und gleichzeitig den speziellen Anforderungen der Pflege gerecht werden.
Die theoretische Ausbildung in der Berufsschule ist ein integraler Bestandteil jeder Pflegeausbildung. Das Jugendarbeitsschutzgesetz sieht spezielle Regelungen vor, die sicherstellen, dass Azubis genug Zeit für ihre schulische Ausbildung haben und sich auf Prüfungen vorbereiten können.

Azubis haben Anspruch auf Freistellung von der Arbeit für den Besuch der Berufsschule. Dies bedeutet:
In der Umschulung zur Kauffrau bzw. zum Kaufmann im Gesundheitswesen vertiefen die Teilnehmer
ihr Verständnis für die berufliche Theorie und werden umfassend auf das organisatorische und administrative Arbeiten im Gesundheitswesen vorbereitet. Hier lernen Azubis auch, wie wichtig es ist, die eigenen Rechte während der Berufsschule zu kennen und die Zeit optimal für den schulischen und beruflichen Fortschritt zu nutzen.
Auch in Prüfungsphasen greift das Jugendarbeitsschutzgesetz, um Azubis die nötige Zeit für die Vorbereitung und Durchführung der Prüfungen zu geben:
Die Arbeit in der Pflege kann körperlich und seelisch sehr fordernd sein. Aus diesem Grund schreibt das Jugendarbeitsschutzgesetz regelmäßige Pausen und Ruhezeiten für Azubis vor. Nur so können sich die jungen Fachkräfte ausreichend erholen und fit für die täglichen Anforderungen bleiben.

Je nach Dauer der täglichen Arbeitszeit gelten für Azubis folgende Pausenregelungen:
Diese Pausenregelungen verhindern körperliche und psychische Überlastungen und fördern eine gesunde Arbeitsweise.
Nach einem Arbeitstag müssen Azubis mindestens 12 Stunden ununterbrochene Freizeit haben, bevor sie zur nächsten Schicht antreten. Diese Nachtruhe ist essentiell, um sicherzustellen, dass sich Jugendliche ausreichend erholen und eine optimale Leistungsfähigkeit aufrechterhalten.
Auch während der Ausbildung haben Azubis Anspruch auf Erholungsurlaub. Die Anzahl der Urlaubstage hängt vom Alter des Jugendlichen ab und sollte idealerweise in die Berufsschulferien gelegt werden:

An gesetzlichen Feiertagen gilt für Jugendliche ein grundsätzliches Beschäftigungsverbot. Pflegeeinrichtungen mit Mehrschichtbetrieb dürfen Azubis jedoch an Feiertagen beschäftigen, sofern ein Ersatzruhetag innerhalb der folgenden Woche gewährt wird.
Das Jugendarbeitsschutzgesetz Bildet für Ihre Urlaubs- und Feiertagsregelung, durch dessen Gesetzliche Lage, die Grundvoraussetzungen und Pflichten eines jeden Arbeitnehmers/-gebers.
Eine fundierte Ausbildung ist der Grundstein für eine erfolgreiche Karriere im Pflegebereich. Mit unserem Pflegehelfer-Kurs, dem Alltagsbegleiter-Kurs und der Umschulung zur Kauffrau/zum Kaufmann im Gesundheitswesen erhältst du nicht nur das theoretische Wissen, sondern auch das praktische Verständnis, das für den Pflegealltag notwendig ist.
Durch unsere Kurse und Schulungen wirst du umfassend auf den Arbeitsalltag in der Pflege vorbereitet und lernst, wie du deine Rechte und Pflichten nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz wahrnimmst. Diese Programme bieten dir einen sicheren und strukturierten Einstieg in die Pflege, damit du deine beruflichen Ziele mit einem soliden Fundament erreichen kannst.

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