MIQR Berlin Nord
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Nach einer langen Erkrankung oder einem schweren Unfall gibt es keine Garantie, dass man seine alte, berufliche Tätigkeit wiederaufnehmen kann. Viele werden von dem Schicksalsschlag doppelt getroffen und fühlen sich überfordert, wenn eine gesundheitliche Verbesserung in Sicht ist, allerdings keine neue berufliche Perspektive erkannt wird. Damit Sie nicht auf sich allein gestellt sind, helfen wir vom Mitteldeutschen Institut für Qualifikation und berufliche Rehabilitation (MIQR) Ihnen dabei, wieder im Job Fuß zu fassen. Wir zeigen Ihnen Möglichkeiten auf, welchen Weg Sie beruflich einschlagen könnten, wenn Sie nicht mehr zu Ihrer alten Anstellung zurückkehren können.
Eine Umschulung umfasst eine besondere Form der beruflichen Weiterbildung. Das Ziel einer Umschulung besteht darin, die Teilnehmenden zu einer anderen beruflichen Tätigkeit zu befähigen. Das bedeutet, dass keine Vertiefung der Kenntnisse im aktuellen beruflichen Feld der Teilnehmenden erfolgt, sondern ein ganz neuer Beruf erlernt wird. Die Gründe für eine solche Maßnahme sind vielfältig. Eine Umschulung kann angestrebt werden, wenn an dem erlernten Beruf kein Bedarf mehr besteht – dies kann vor allem in Zusammenhang mit der Arbeit 4.0 stehen. Ein weiterer Faktor für den Beginn einer Umschulung besteht darin, dass eine drohende Arbeitslosigkeit abgewendet werden soll. Mit Hilfe einer Umschulung können neue, berufliche Perspektiven angestrebt werden, die vor einer Arbeitslosigkeit bewahren. Außerdem kann der Fall eintreten, dass aus gesundheitlichen Gründen – seien diese physischer oder psychischer Natur – der erlernte Beruf nicht länger ausgeübt werden kann. In diesem Fall kann die Rentenversicherung greifen. Denn die Deutsche Rentenversicherung ist dazu in der Lage, Umschulungskosten mit Hilfe einer Förderung zu tragen.
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Berufliche Reha beim MIQR
Beim Mitteldeutschen Institut für Qualifikation und berufliche Rehabilitation (MIQR) können Sie Maßnahmen durchführen, die von der Deutschen Rentenversicherung gefördert werden. Zunächst können Sie hierfür mit dem Reha-Vorbereitungslehrgang (RVL) beginnen, mit dem Sie gut auf die Anforderungen der Reha-Maßnahme eingestimmt werden. Dabei handelt es sich um die Umschulung zum Kaufmann für Büromanagement (KBM) oder auch eine Umschulung zur Industriekauffrau (IK). Auch das Weiterbildungsangebot zur Fachkraft E-Commerce/Online-Handel (E-Com) ist mit der Unterstützung der Deutschen Rentenversicherung als berufliche Reha-Maßnahme zu bewältigen. Weitere Angebote, die von der Rentenversicherung gefördert werden, sind der Kurs Orientierung, Schulung und Integration (OSI), das Angebot der Feststellung zur Orientierung, Schulung und Integration (FOSI), der Vorbereitungslehrgang für die betreute betriebliche Umschulung (VL bbU) sowie die betreute betriebliche Umschulung (bbU).
Damit eine Umschulung von der Deutschen Rentenversicherung gefördert wird, müssen persönliche und versicherungsrechtliche Voraussetzungen erfüllt sein. Diese bestehen darin, dass bereits eine Berufsausbildung abgeschlossen sein muss, sonst würde es sich nicht um eine Umschulung handeln, die einen anderen Beruf zum Ziel hat, sondern eine Erstausbildung. Außerdem muss durch gesundheitliche Beeinträchtigungen die Arbeitskraft gemindert oder gefährdet sein. Dies kann bspw. durch Bandscheibenvorfälle oder auch Depressionen der Fall sein. Damit die Rentenversicherung die Kosten übernimmt, muss der Betroffene außerdem mindestens 15 Jahre lang Beiträge in die Rentenkasse gezahlt haben.
Es gibt verschiedene Arten der Umschulung, die teilweise auch als Maßnahme von der Rentenversicherung gefördert werden können. Hierzu wird allerdings individuell entschieden, ob die Kosten für die Umschulung tatsächlich von der Deutschen Rentenversicherung getragen werden.

Die Umschulungstypen im Überblick
Bei der überbetrieblichen Umschulung handelt es sich um eine berufliche Maßnahme, die bei privaten Bildungsträgern und beruflichen Rehaträgern stattfindet. Diese vermitteln sowohl praktisches als auch theoretisches Wissen. Die betriebliche Kooperationspartner des Bildungs-/Rehaträgers führen das betriebliche Praktikum durch. Hier erfolgt in der Regel im Anschluss die Anstellung des Rehabilitanden. Die Kosten für eine solche Umschulung werden von Leistungsträgern übernommen. Bei der Deutschen Rentenversicherung handelt es sich um einen solchen Leistungsträger, der anfallende Kosten tragen könnte.
Eine überbetriebliche Umschulung können Sie beim MIQR absolvieren. Wir bieten Ihnen verschiedene Berufsrichtungen als Umschulung an. Der Vorteil beim MIQR besteht für Sie darin, dass die betrieblichen und die theoretischen Anteile nach dem Muster der dualen Umschulung durchgeführt werden. Auf diese Weise haben Sie eine ausgewogene Verteilung theoretischen Unterrichts und praktischer Anwendung in einem Betrieb. Dies ist nur beim MIQR möglich.
Die betriebliche Umschulung wird auch duale Umschulung genannt. Sie ist ähnlich aufgebaut wie eine normale Ausbildung und findet somit im Betrieb und in einer Berufsschule statt. Das bedeutet, dass Theorie und Praxis gleichermaßen zum Umschulungsinhalt werden.
Die schulische Umschulung findet ausschließlich in einer Bildungseinrichtung statt. Hier wird vor allem das theoretische Wissen gelehrt. Das bedeutet jedoch nicht, dass keine Praxiserfahrung erworben wird. Die schulischen Einheiten werden so gestaltet, dass Sie das theoretische Wissen später einmal anwenden können.
Die Deutsche Rentenversicherung beschreibt die gesetzliche Rentenversicherung, die als Zweig des deutschen Sozialversicherungssystems zu verstehen ist. Durch die Entrichtung der Sozialversicherungsbeiträge wird somit auch ein Teil zur gesetzlichen Rente beigetragen. Doch die Deutsche Rentenversicherung ist nicht allein für die Auszahlung der gesetzlichen Rente verantwortlich, sondern ebenso für die Bereiche der Prävention und der Rehabilitation. Bevor also das Rentenalter erreicht wird, können auch andere Maßnahmen von der Deutschen Rentenversicherung gefördert werden, damit die Arbeitsstelle des Beschäftigten erhalten bleibt. Bevor ein Arbeitsausfall eintritt, weil die Arbeitsbedingungen für den Beschäftigten krankheitsgefährdend sind, können präventive Maßnahmen ergriffen werden. Auf diese Weise ist es möglich, dass der Arbeitnehmer weiterhin seinen Beruf ausüben kann, indem eine Hilfestellung in Form von besonderen Gerätschaften gegeben wird. Im Zuge der Rehabilitation wird der Arbeitnehmer gefördert, wenn eine Krankheit zu einem Arbeitsausfall führte. In diesem Fall gibt es die Option einer gesundheitlichen und einer beruflichen Reha. Bei der gesundheitlichen Reha wird die Wiederherstellung des Gesundheitszustandes angestrebt. Bei der beruflichen Rehabilitation werden Maßnahmen zur Wiedereingliederung in das Arbeitsleben ergriffen. Dabei handelt es sich um berufliche Weiterbildungen, Umschulungen und Reha-Kurse.
Alle sinnvollen beruflichen Ausbildungsrichtungen können in einer Umschulungsform gefördert werden. Grundsätzlich kann jedoch keine Auflistung der Berufe vorgenommen werden, die von der Rentenversicherung gefördert werden. Dies hängt damit zusammen, dass nicht bestimmte Berufsfelder entscheidend für die Förderung sind, sondern die Chancen, wieder in das Arbeitsleben einzusteigen. Dabei kommt es individuell auf Ihre persönliche Krankheitsgeschichte an. Wenn Sie nicht mehr in Ihrem alten Beruf arbeiten können, weil die körperliche und/oder psychische Belastung zu hoch war, ist es wahrscheinlich, dass Sie in einem ähnlichen Bereich auch nicht mehr tätig sein können. Deshalb wird eine Umschulung bewilligt, die andere Anforderungen an Sie als Arbeitnehmer stellt, ohne Sie physisch und/oder psychisch so zu belasten wie Ihre alte Stelle.
Es sollte bei der Auswahl der Umschulung jedoch ersichtlich sein, dass Sie eine hohe Chance haben, wieder in Arbeit zu kommen. Das bedeutet wiederum für Sie, dass Sie nicht jede Umschulung gefördert bekommen. Sie sollten die Arbeitsmarktsituation realistisch betrachten und erkennen, in welchen Feldern viele Fachkräfte gesucht werden.
Während der Umschulung müssen Sie sich um das Geld keine Sorgen machen, wenn die Deutsche Rentenversicherung als Kostenträger aufkommt. Die Schulungsmaßnahme wird vollkommen übernommen, so dass hierbei keine Kosten für Sie anfallen. Außerdem erhalten Sie für die Dauer der Umschulung Übergangsgeld, damit auch Ihr Lebensunterhalt abgesichert ist.
Zusätzlich zu diesen grundlegenden Finanzierungsfragen können auch Reisekosten übernommen werden. Ebenso werden Ausgaben für Haushaltshilfen oder die Kinderbetreuung übernommen, wenn Sie sonst nicht an der Umschulungsmaßnahme teilnehmen könnten.

Unterstützung durch die Rentenversicherung
Während einer von der Rentenversicherung geförderten Maßnahme sind Sie weiterhin in der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung versichert. Anfallende Beiträge für die Sozial- und Unfallversicherung werden von der Rentenversicherung geleistet. Bei einer betrieblichen Aus- oder Weiterbildung würden diese Beiträge vom Ausbildungsbetrieb übernommen werden. Außerdem besteht ein Unfallversicherungsschutz, so dass Sie bei einem möglichen Unfall, der mit der Umschulung in Verbindung steht, abgesichert sind.

Hinweis zu den Leistungen der Rentenversicherung
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Generell gilt, dass rechtlich keine Altersgrenze festgelegt ist. Das bedeutet, dass ein Antrag auf berufliche Rehabilitation in Form einer Förderung nicht aufgrund des Alters abgelehnt werden darf. Dies ist nur zulässig, wenn es sich um eine körperliche Schwierigkeit handelt, die aus dem Alter im angestrebten Job resultiert. Ist dies doch der Fall, können Sie dagegen vorgehen.
Damit jedoch eine höhere Wahrscheinlichkeit entsteht, dass Ihre gewünschte Umschulung von der Rentenversicherung gefördert wird, können Sie in Ihrem alten Berufsfeld bleiben. Wenn Sie bspw. als Dachdecker tätig sind, können Sie eine kaufmännische Umschulung absolvieren und im Verkauf für Dachziegel anfangen. Auf diese Weise können Sie Ihre berufliche Expertise einbringen und erhöhen Ihre Chancen, wieder in den Arbeitsmarkt integriert zu werden.

Hinweise zur Antragsbewilligung der Rentenversicherung
Damit Sie eine Förderung erhalten können, müssen Sie zunächst einen Antrag stellen. In diesem Antrag müssen Sie genau angeben, wieso Sie nicht dazu in der Lage sind, in Ihrem alten Beruf weiterhin zu arbeiten. Hierbei kann es sich um physische oder psychische Einschränkungen handeln. Ein Sachbearbeiter wird letztlich entscheiden, ob Ihr Umschulungswunsch tatsächlich zu einer Verbesserung Ihrer Chancen auf dem Arbeitsmarkt beiträgt und ob Sie diese neue Tätigkeit bedenkenlos ausführen können. Bevor jedoch eine Umschulung genehmigt wird, kann es zunächst sein, dass eine medizinische Rehabilitationsmaßnahme verordnet wird. Wenn nach dieser die körperlichen oder mentalen Leiden beseitigt wurden, können Sie wieder in Ihren alten Beruf einsteigen, ohne dass Sie an einer Umschulung teilnehmen müssen.

Ablauf der Förderung durch die DRV
Wenn Sie nicht nach langer Krankheit wieder in das Berufsleben einsteigen möchten, sondern arbeitslos oder arbeitssuchend sind, kommt nicht die Deutsche Rentenversicherung für Sie auf. Doch es gibt in diesem Fall andere Förderungsmöglichkeiten, die Sie von der Agentur für Arbeit und Jobcentern in Anspruch nehmen können. Dort können Sie entweder einen Bildungsgutschein oder einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) erhalten. Mit beiden Förderungen können Sie unterschiedliche Umschulungen und Weiterbildungen absolvieren. Falls Sie nach einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit wieder in das Arbeitsleben einsteigen möchten, ist es möglich, dass die Berufsgenossenschaft für Sie aufkommt. Auf den Berufsbeförderungsdienst können Sie zurückgreifen, wenn Sie zuvor bei der Bundeswehr angestellt waren, aber aus dem Dienst ausgeschieden sind. Auch das Landesverwaltungsamt kann mit finanziellen Unterstützungen aufwarten, wenn Sie nicht von diversen Schicksalsschlägen betroffen sind, aber dennoch gefördert werden wollen.
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Hier haben Sie alle relevanten Informationen über eine Umschulung erfahren, die von der Deutschen Rentenversicherung gefördert wird. Falls Sie sich noch weiter über das Thema der Wiedereingliederung nach einer Krankheit informieren möchten, können Sie hier einen ausführlichen Artikel darüber lesen. Wir vom MIQR helfen Ihnen gerne dabei, eine Umschulung bei uns zu absolvieren, damit Sie erfolgreich wieder in das Arbeitsleben einsteigen können.
Wenn Sie Fragen zu unserem Angebot haben oder eine persönliche und individuelle Beratung wünschen, senden Sie uns gerne eine Anfrage.






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Eine Umschulung umfasst eine besondere Form der beruflichen Weiterbildung. Das Ziel einer Umschulung besteht darin, die Teilnehmenden zu einer anderen beruflichen Tätigkeit zu befähigen, als die zuvor ausgeübte. Wenn eine Umschulung von der Rentenversicherung gefördert wird, liegt dies daran, dass der Teilnehmende nicht mehr in seinen alten Beruf zurückkehren kann. Dies ist sowohl auf physische als auch psychische Erkrankungen zurückzuführen. Mit der Umschulung über die Rentenversicherung soll dann ermöglicht werden, dass der Teilnehmende wieder am Arbeitsleben teilhaben kann.
Damit eine berufliche Umschulung von der Rentenversicherung gefördert wird, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Dazu zählt, dass Sie bereits eine Berufsausbildung abgeschlossen haben müssen. Außerdem muss durch gesundheitliche Beeinträchtigung die Arbeitskraft gemindert oder gefährdet sein. Zudem ist es wichtig, dass Sie zuvor mindestens 15 Jahre lang Beiträge in die Rentenkasse über die Sozialversicherung abgeführt haben.
Es gibt verschiedene Umschulungstypen. Dabei handelt es sich um die überbetriebliche Umschulung, bei der eine berufliche Umschulungsmaßnahme bei einem privaten Bildungsträger stattfindet. Diese vermitteln sowohl praktisches als auch theoretisches Wissen und werden durch Praktika ergänzt. Bei der betrieblichen Umschulung handelt es sich um eine Umschulung, die wie eine duale Ausbildung aufgebaut ist. Die schulische Umschulung findet ohne praktische Anteile statt und wird lediglich in einer Bildungseinrichtung abgehalten.
Die Deutsche Rentenversicherung beschreibt die gesetzliche Rentenversicherung, die als Zweig des deutschen Sozialversicherungssystems zu verstehen ist. Durch die Entrichtung der Sozialversicherungsbeiträge wird somit auch ein Teil zur gesetzlichen Rente beigetragen. Doch die Deutsche Rentenversicherung ist nicht allein für die Auszahlung der gesetzlichen Rente verantwortlich, sondern ebenso für die Bereiche der Prävention und der Rehabilitation. Dabei handelt es sich um Maßnahmen, die von der Deutschen Rentenversicherung ergriffen werden, um die Arbeitsstelle des Beschäftigten zu erhalten.
Alle sinnvollen beruflichen Ausbildungsrichtungen können in einer Umschulungsform gefördert werden. Grundsätzlich kann jedoch keine Auflistung der Berufe vorgelegt werden, die von der Rentenversicherung unterstützt werden. Wichtig ist für die Rentenversicherung, dass die Umschulung Sie zu einer beruflichen Tätigkeit befähigt, die Ihre Chancen enorm erhöht, wieder in das Arbeitsleben einzusteigen.
Während der Umschulung kommt die Rentenversicherung als Kostenträger für Sie auf. Die Schulungsmaßnahme wird vollkommen übernommen, so dass keine Kosten für Sie anfallen. Außerdem erhalten Sie für die Dauer der Umschulung Übergangsgeld, damit auch Ihr Lebensunterhalt abgesichert ist. Zusätzlich können auch Reisekosten, Ausgaben für Haushaltshilfen oder die Kinderbetreuung übernommen werden, wenn Sie sonst nicht an der Umschulungsmaßnahme teilnehmen können.
Generell gilt, dass rechtlich keine Altersgrenze für die Bewilligung einer Förderung der Umschulung durch die Rentenversicherung festgelegt ist. Das bedeutet, dass ein Antrag auf berufliche Rehabilitation in Form einer Förderung nicht aufgrund des Alters abgelehnt werden darf.
