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Umschulung wegen (langer) Krankheit über Rentenversicherung – Berufsmöglichkeiten, Beantragung & Co.

Es kommt vor, dass unser Leben einen anderen Weg einschlägt, als wir es vielleicht geplant haben. Vor allem unsere Gesundheit ist dabei oft eine schwer vorhersehbare Größe. Stress, Schicksalsschläge, Überbelastung, Unfälle oder Erkrankungen können dazu führen, dass wir plötzlich an einem beruflichen Scheideweg angelangen. Eine Umschulung verschafft Ihnen neue Perspektiven – eine zweite Chance, um weiterhin aktiv am Berufsleben teilhaben zu können. Erfahren Sie nachfolgend, welche Berufsmöglichkeiten sich Ihnen nach einer Erkrankung bieten und wie Sie Ihre Umschulung wegen Krankheit beantragen und finanzieren.

Lange krank und was dann?

Egal ob Sie Berufseinsteiger oder ein erfahrener Arbeitnehmer sind, der schon viele Jahre in seinem Job tätig war – Jeder kann von einer schweren Krankheit oder einem unglücklichen Arbeitsunfall betroffen sein. Wer aufgrund gesundheitlicher Gründe lange krankgeschrieben bzw. arbeitsunfähig ist, der sieht sich mit einer Vielzahl von Problemen konfrontiert:

  • Ist eine vollkommene Genesung möglich?
  • Kann ich mein gewohntes Leben fortführen oder werde ich im Alltag eingeschränkt sein?
  • Werde ich meine alte Tätigkeit vollumfänglich fortführen können oder nur teilweise?
  • Verliere ich wegen der Krankheit meinen Job?
  • Werde ich berufsunfähig sein oder muss ich mich beruflich umorientieren?

Nicht mehr arbeiten zu können, ist sehr belastend. Die eigene Arbeitskraft bringt Unabhängigkeit mit sich, ein menschliches Grundbedürfnis. Aus diesem Grund streben viele Erkrankte danach, in ihren gewohnten Berufsalltag zurückzukehren und wieder Kontrolle über ihr Leben zu gewinnen.

Erkrankung als Umschulungsgrund

Ein Unfall oder eine schwere Krankheit ist ein einschneidendes Erlebnis und führt nicht selten zu dauerhaften körperlichen oder psychischen Einschränkungen. Um die Teilhabe am Arbeitsleben zu sichern, ist dann meistens eine berufliche Rehabilitation erforderlich.

Sie sollten sich auf jeden Fall mit Ihrem behandelnden Arzt zusammensetzen und Perspektiven besprechen, die zu Ihrem Gesundheitsbild passen. Wenn die Rückkehr an den alten Arbeitsplatz nicht möglich ist, kann der bisherige Arbeitgeber in vielen Fällen eine ruhigere Beschäftigung anbieten. Wenn das nicht möglich ist, ist eine berufliche Umorientierung ratsam.

 

Sowohl physische als auch psychische Erkrankungen können eine Umschulung notwendig machen.

Wenn Sie mit psychischen Problemen zu kämpfen haben, ist es vielleicht an der Zeit, eine berufliche Veränderung in Betracht zu ziehen. Ein negatives Arbeitsumfeld kann wesentlich zu intensiven Stressreaktionen, Depressionen und Burnout beitragen. Indem Sie die Ursachen Ihrer psychischen Erkrankung beseitigen, können Sie Ihre Lebensqualität wiederherstellen. Eine Umschulung kann ein sehr effektiver Weg sein, um die spezifischen Probleme eines bestimmten Berufsfeldes zu vermeiden. Wenn Sie in Ihrem derzeitigen Beruf Probleme haben, sprechen Sie am besten mit Ihrem Therapeuten über die Möglichkeit eines Berufswechsels.

 


Tipp: Jetzt effektiv psychischen Belastungen vorbeugen!

Psychische Krankheiten wie Depressionen und Burn-out werden häufig durch anhaltende oder wiederkehrende Stresssituationen ausgelöst. Ein spezielles Training kann Ihnen jedoch langfristig dabei helfen, gegen solche Beschwerden gewappnet zu sein. Sei es Meditation, Autogenes Training oder Anti-Stress-Coaching, mittlerweile gibt es zahlreiche Kurse, die Ihnen bei der Stressbewältigung helfen und Ihnen auch Tipps zur Prävention und Selbsthilfe vermitteln. Wenn Sie sich näher über solche Präventionskurse informieren möchten, dann schauen Sie gerne beim Mitteldeutschen Institut für Weiterbildung (kurz: MIFW) vorbei. Hier bietet sich Ihnen eine große Auswahl an Schulungen rund um die Themen Gesundheit, Ernährung, Kommunikation und Entspannung.


 

Auch körperliche Leiden können eine Umschulung notwendig machen, damit Sie weiterhin problemlos am Arbeitsleben teilhaben können. Wenn Sie plötzlich eine Allergie oder eine Asthmaerkrankung entwickeln, kann es unmöglich sein, den alten Job weiter auszuüben, ohne Ihre Gesundheit zu gefährden. Auch ein Bandscheibenvorfall oder ein plötzlicher Herzinfarkt kann Ihr Leben von einem Moment auf den anderen völlig verändern – sowohl privat als auch beruflich. In vielen Fällen sollten oder können Betroffene nicht in ihren bisherigen Beruf zurückkehren und müssen sich für eine neue Tätigkeit umschulen lassen, die den Körper schont. Hier bieten sich meistens Bürojobs an, da diese größtenteils im Sitzen erledigt werden können und die physischen Leistungskräfte nicht überfordern.

 

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Berufsaussichten nach langer Krankheit – Top-5 Umschulungsberufe für Karriereneustart

Wer die Notwendigkeit eines beruflichen Neuanfangs erkennt und die Situation akzeptiert, kann die Grundlage für einen erfolgreichen Berufswechsel schaffen und das Beste aus seiner Situation machen.

Wenn Sie sich aufgrund einer psychischen oder körperlichen Erkrankung zu einer Umschulung entschlossen haben, müssen Sie im Voraus sicherstellen, dass Ihr neuer Wunschberuf Sie nicht belastet. Berufe im kaufmännischen und betriebswirtschaftlichen Bereich sind hier eine beliebte Wahl, da die Aufgaben größtenteils im Sitzen erledigt werden können und den Körper kräftemäßig nicht überbeanspruchen. Allerdings sollten im Vorfeld Gespräche mit dem Kostenträger und mit dem Bildungsträger der Maßnahme geführt werden, um die Berufsbedingungen zu klären und sicherzugehen, dass diese mit Ihrem Gesundheitszustand harmonieren.

Ein großer Vorteil kaufmännischer Bürotätigkeiten ist auch, dass sie heutzutage zu großen Teilen an ergonomischen Arbeitsplätzen erledigt werden. Auf diese Weise werden die arbeitsbedingten Belastungen so weit wie möglich minimiert.

Top-5 Umschulungsberufe, für eine sitzende und risikoarme Tätigkeit:

 

Kaufmann/-frau für Büromanagement

Kaufleute für Büromanagement spielen eine wichtige Rolle für den reibungslosen Ablauf in Unternehmen. Sie übernehmen eine Vielzahl von Aufgaben, darunter:

  • Bearbeitung von Post und Korrespondenz,
  • Vorbereitung von Terminen,
  • Verwaltung von Büromaterialien und Vorräten,
  • Organisation von Kundenkontakten und Geschäftsreisen,
  • Führen strategischer Kundengespräche,
  • Projektmanagement,
  • Organisation von Veranstaltungen und Geschäftsreisen,
  • Unterstützung der Buchhaltung.

Ihre Arbeit ist entscheidend für den reibungslosen und effizienten Ablauf eines Unternehmens. Verwaltungsaufgaben sind ein notwendiger Bestandteil jedes Unternehmens, so dass es immer einen hohen Bedarf an Fachkräften gibt. Ein großer Teil dieses Berufs ist „learning by doing“. Idealerweise absolviert man eine Ausbildung im dualen System und sammelt so während der gesamten Zeit wertvolle Berufserfahrung in einem Unternehmen. Das erhöht die Chancen auf eine spätere Anstellung in demselben Unternehmen erheblich.

Aufgepasst: Ein bisschen negativ, ich würde das so formulieren: Bürokaufleute werden immer gesucht. Sie möchten Ihre Chancen auf eine erfolgreiche Bewerbung maximieren? Konzentrieren Sie sich auf hochwertige Praktika und beliebte Wahlqualifikationen. So können Sie sich gezielt Kompetenzen aufbauen, die Sie von der Masse abheben.

Für wen ist der Beruf Kaufmann/-frau für Büromanagement besonders geeignet?

Sie sollten Spaß daran haben, mit Menschen zu kommunizieren, Prozesse zu organisieren und sich schnell auf neue Herausforderungen einzustellen. Neben dem Talent für eine offene und freundliche Kommunikation ist eine sorgfältige und konzentrierte Arbeitsweise immer unerlässlich. Weitere wichtige Voraussetzungen sind:

  • mittlere Reife oder Realschulabschluss mit guten Noten in Mathematik und Deutsch,
  • gutes schriftliches Ausdrucksvermögen,
  • strukturiertes Arbeiten,
  • Sorgfalt und Fleiß.

 

 

Kaufmann/frau im Gesundheitswesen

Als Kaufmann oder Kauffrau im Gesundheitswesen übernehmen Sie die wichtige Verbindung von Kundenbetreuung und Verwaltung. Sie arbeiten sowohl mit Ärzten als auch mit anderem Pflegepersonal zusammen, um sicherzustellen, dass die Patienten die bestmögliche Behandlung und Pflege erhalten. Zu Ihren Hauptaufgaben wird die Planung und Organisation vieler Verwaltungsverfahren, Geschäfts- und Dienstleistungsprozesse im Gesundheitswesen gehören sowie die Entwicklung von Dienstleistungen, die sich an bestimmte Personengruppen richten. Sie übernehmen sogar Aufgaben im Qualitätsmanagement und im Marketing von Gesundheitseinrichtungen. Kurz und knapp, das wären Ihre wichtigsten Tätigkeitsgebiete:

  • Patienten empfangen und beraten,
  • Leistungen abrechnen,
  • personalwirtschaftliche Aufgaben,
  • Marktgeschehen im Gesundheitssektor beobachten,
  • Marketingstrategien entwickeln,
  • Etat aufstellen,
  • Materialien beschaffen und lagern.

Für wen ist der Beruf Kaufmann/-frau im Gesundheitswesen geeignet?

Mehrheitlich werden Bewerber angenommen, die ein Abitur oder einen sehr guten Realschulabschluss vorweisen können. Zudem können Sie mit guten Noten in Wirtschaft, Mathe und Deutsch Ihre Chancen auf eine Zusage erhöhen.

Zu den akademischen Anforderungen sollten Sie als Bewerber diese Fertigkeiten mitbringen:

  • Kundenorientierung
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Sorgfalt und Diskretion
  • Verhandlungsgeschick
  • Organisatorisches Talent
  • Grundkompetenzen in den Microsoft-Programmen Word und Excel

 

Verwaltungsfachangestellte/r

Als Verwaltungsfachangestellter arbeiten Sie in einem krisensicheren Job, der das Belastungsrisiko für den Körper sehr geringhält. Trotz dessen werden Sie feststellen, dass jeden Tag neue Herausforderungen auf Sie warten. Neben einer Vielzahl von Büro- und Verwaltungsaufgaben müssen Sie sich im Rahmen Ihrer täglichen Arbeit auch mit rechtlichen Aspekten befassen. So werden Sie beispielsweise:

  • Bürger und Organisationen beraten,
  • Auskünfte erteilen,
  • Haushalts- und Wirtschaftspläne aufstellen,
  • Zahlungsverkehr und Leistungsanträge bearbeiten oder
  • Sachverhalte untersuchen und überprüfen.

Außerdem bereiten Sie Verwaltungsentscheidungen auf der Grundlage von Bundes-, Landes- und Kommunalrecht vor, erlassen Bescheide und erteilen Auskünfte an die beteiligten Parteien. Außerdem wirken Sie an der Umsetzung geltender Gesetze und Vorschriften mit.

Für wen ist der Beruf Verwaltungsfachangestellte besonders geeignet?

Die meisten Unternehmen bevorzugen Bewerber, die über eine Hochschulzugangsberechtigung verfügen. Neben guten Kenntnissen in Deutsch, Mathematik, Wirtschaft/Recht und Politik/Sozialkunde ist es von großem Vorteil, wenn Sie eine organisierte und strukturierte Arbeitsweise haben. Schließlich sind Sie nicht nur für die Koordination von Verwaltungsaufgaben zuständig, sondern auch für die Überprüfung der Rechtmäßigkeit von Verwaltungsakten und Vorschriften.

Weitere wichtige Voraussetzungen sind:

  • Kontaktfreude,
  • Verständnis für rechtswissenschaftliche Zusammenhänge,
  • gute Auffassungsgabe,
  • gutes schriftliches Ausdrucksvermögen,
  • Sorgfalt.

 

IT-Systemkaufleute

IT-Spezialisten werden aufgrund des immer stärkeren Einsatzes von Technologie im Alltag und bei der Arbeit auch in Zukunft sehr gefragt sein. Das bedeutet aber auch, dass Sie ständig bereit sein müssen, sich weiterzubilden. Langeweile kommt in diesem Job also bestimmt nicht auf. Nach ihrer Umschulung decken IT-Systemkaufleute verschiedene Bereiche der Telekommunikation ab. Sie entwickeln vor allem kundenspezifische IT-Strukturen und implementieren diese bei den Kunden, sind aber auch oft in Marketing, Vertrieb und Abrechnung eingebunden. In einigen Fällen schulen sie sogar die Benutzer in der richtigen Anwendung der Softwarelösungen.

Die Aufgabengebieten eines IT-Systemkaufmanns bzw. einer -Systemkauffrau sind u.a.:

  • Verkauf,
  • Marketing,
  • ständige Weiterbildung im IT-Bereich,
  • Testen neuer Softwarelösungen,
  • Koordination und Kontrolle von Aufträgen,
  • Kundendienst.

Dieser Beruf erfordert vielseitige Talente, da die technischen und kaufmännischen Elemente Hand in Hand arbeiten müssen.


Für wen ist der Beruf IT-Systemkaufmann besonders geeignet?

Sie arbeiten nicht nur gerne mit Computern, Druckern oder Handys, sondern auch mit Menschen! Sie interessieren sich für wirtschaftliche Zusammenhänge, denn als IT-Systemkaufmann/frau müssen Sie immer auf dem Laufenden sein! Unternehmen bevorzugen Bewerber mit einem sehr guten Realschulabschluss oder Abitur. mit guten Noten in Englisch, Mathe, Wirtschaft und Informatik Darüber hinaus sind diese Fertigkeiten von großem Vorteil:

  • Kundenorientierung,
  • gute Englischkenntnisse,
  • Lernbereitschaft

 

Kaufmann/frau im E-Commerce

Die Nachfrage nach E-Commerce-Händlern wächst weiter, da der Boom des Online-Shoppings keine Anzeichen einer Abschwächung zeigt. E-Commerce-Kaufleute arbeiten für Unternehmen, die ihre Waren und Dienstleistungen online anbieten. Ihr Hauptarbeitsplatz ist am Computer, wo sie alle Produkte und Dienstleistungen von Online-Shops oder Online-Portalen verwalten und vermarkten. Sie sind verantwortlich für:

  • die Einrichtung und Verwaltung von Online-Shops,
  • das Hinzufügen neuer Produkte,
  • die Analyse von Verkaufsdaten,
  • die Bearbeitung von Rechnungen,
  • die Entwicklung von Marketingkampagnen und
  • die Pflege von Kundenbeziehungen.

E-Commerce-Händler spielen eine wichtige Rolle bei der Verknüpfung von Einkaufs-, Marketing-, Logistik- und IT-Abteilungen, um einen reibungslosen und effizienten Geschäftsbetrieb zu gewährleisten.

Für wen ist der Beruf Kaufmann/-frau im E-Commerce besonders geeignet?

Damit Sie erfolgreich in den Beruf des E-Commerce-Spezialisten starten können, sollten Sie einiges mitbringen. Neben einem guten Realschulabschluss oder einer Hochschulreife mit guten Noten in Mathe, Wirtschaft, Deutsch und Englisch gehören auch Soft Skills zum Anforderungsrepertoire. Dazu gehört allen voran Interesse am Handel sowie Spaß an der Arbeit mit Daten und Kunden. Des Weiteren sollten Sie über folgende Fertigkeiten verfügen:

  • Kommunikationsfähigkeit,
  • eine kunden- und serviceorientierte Einstellung,
  • Organisationstalent,
  • Selbstständigkeit,
  • Kreativität.

 

 

Ist ein ärztliches Attest für die Umschulung wegen Krankheit nötig?

Es gibt viele Situationen, in denen ein Arbeitnehmer seine alte Arbeit aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kann. Eine Möglichkeit ist, dass die gesundheitlichen Beschwerden durch die Arbeit verursacht werden – sei es durch einen Arbeitsunfall oder durch eine Berufskrankheit. Eine andere Möglichkeit ist, dass die Krankheit unabhängig von der Arbeit aufgetreten ist, es aber unmöglich macht, weiterzuarbeiten. Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen eine bezuschusste Umschulung absolvieren müssen, fragen sich oft, ob für die Genehmigung ein ärztliches Attest erforderlich ist. Um eine schnelle Antwort zu geben: Ein ärztliches Attest ist auf jeden Fall erforderlich, aber es reicht allein nicht aus. Allerdings können die Anforderungen je nach Situation auch unterschiedlich sein.

Umschulung wegen Krankheit: Wer zahlt?

Bei einer Umschulung wegen Krankheit handelt es sich im Grunde genommen um eine berufliche Rehabilitation. Diese wird als Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben eingestuft. Hiermit werden spezielle Maßnahmen bezeichnet, die Menschen zur Verfügung gestellt werden, deren Beruf durch Krankheit oder Behinderung gefährdet ist. Mit Hilfe von Weiterbildungen, Umschulungen, Arbeitserprobungen usw. sollen neue berufliche Perspektiven eröffnet werden. Diese Leistungen werden in der Regel von der gesetzlichen Rentenversicherung bezahlt. Die Regelungen dazu sind im Sozialgesetzbuch unter § 42 SGB IX Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und unter § 49 SBG IX Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, Verordnungsermächtigung festgelegt.

Abgesehen von der Rentenversicherung gibt es, je nach Situation, auch andere Kostenträger, die Umschulungen wegen Krankheit unterstützen. Wer die Finanzierung im Einzelfall übernimmt, ist davon abhängig, warum Sie diese absolvieren möchten bzw. müssen.

Für einen besseren Überblick stellen wir Ihnen hier die einzelnen Leistungsträger und ihre Zuständigkeitsbereiche vor:

Zustaendigkeitsbereiche_fuer_die_Antragstellung_LTA


Umschulung wegen Krankheit durch Rentenversicherung fördern lassen

Der Rentenversicherungsträger fördert Maßnahmen zur beruflichen Rehabilitation. Darunter fallen auch Umschulungen. Berufliche Rehabilitationsleistungen tragen auch den sozialrechtlichen Begriff der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA). Dieser beschreibt Maßnahmen, die der Berufsunfähigkeit entgegenwirken und damit die Arbeitsfähigkeit von Menschen mit bestehenden Krankheiten oder anderen Einschränkungen fördern. So werden Sie beim Wiedereinstieg in das Berufsleben unterstützt, indem Sie beispielsweise eine vorbereitende, weiterbildende oder umschulende Maßnahme absolvieren.

Der Rentenversicherungsträger übernimmt die Kosten für die berufliche Rehabilitation, wenn eine der folgenden Voraussetzungen auf Sie zutreffen:

  • Ihre Erwerbsfähigkeit ist aufgrund von Krankheit oder geistigen, psychischen oder körperlichen Einschränkungen gemindert oder gefährdet.
  • Ihre Erwerbsfähigkeit kann wiederhergestellt oder verbessert werden.
  • Ihre Erwerbsfähigkeit kann aufrechterhalten werden.

Die Rentenversicherung fördert Umschulungen wegen Krankheit jedoch erst dann, wenn die Versicherten mindestens 15 Jahre lang Rentenversicherungsbeiträge gezahlt haben. Wenn diese Anwartschaftszeit noch nicht erfüllt ist, kann der aus gesundheitlichen Gründen erforderliche Berufswechsel auch über die Agentur für Arbeit ermöglicht werden.


 Tipp: DRV fördert auch Hilfen am Arbeitsplatz. Wenn Sie aufgrund Ihrer Vorerkrankung nicht ohne Hilfsmittel an Ihrem Arbeitsplatz arbeiten können, erhalten Sie von der Rentenversicherung einen Zuschuss für Hilfsmittel. Manchmal werden auch die gesamten Kosten für die benötigten Hilfsmittel übernommen. Die Einrichtung eines ergonomischen Arbeitsplatzes zählt jedoch nicht dazu, da dies in der Verantwortung des Arbeitgebers liegt. Darüber hinaus deckt die Rentenversicherung alles ab, damit Sie Ihre Aufgaben erfüllen können.



Bei Umschulung wegen Krankheit die Agentur für Arbeit kontaktieren?

Wenn es um Umschulungen aufgrund von Krankheit geht, ist die Agentur für Arbeit (ehem. Arbeitsamt) im Normalfall nicht zuständig. Eine Umschulung aufgrund von Krankheit gilt jedoch eher als berufliche Eingliederungsmaßnahme und fällt daher in den Zuständigkeitsbereich der Rentenversicherung. Wenn Sie also aus gesundheitlichen Gründen eine Umschulung machen wollen, müssen Sie sich an den Rentenversicherungsträger wenden und einen entsprechenden Antrag stellen.

Deckt die Unfallversicherung die Kosten einer Umschulung wegen Krankheit?

Die gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) übernimmt die Kosten für eine Umschulung, wenn Sie an einer Berufskrankheit gelitten haben oder einen Arbeitsunfall hatten. Dazu gehören auch Beeinträchtigungen, die durch einen Wegeunfall auf dem Weg zum und vom Arbeitsplatz entstehen. Eine Berufskrankheit ist eine Krankheit, die durch die Ausübung eines bestimmten Berufs und die damit verbundenen Gefahren verursacht wird.

Oft ist unklar, ob eine Berufskrankheit vorliegt. Das gilt es zunächst durch den Haus- oder Betriebsarzt prüfen zu lassen. Dieser stellt fest, ob es sich bei Ihren Beschwerden um eine Berufskrankheit gemäß § 9 SGB VII handelt und stellt Ihnen dann ein entsprechendes Attest aus. Dies ist in jedem Fall erforderlich, wenn Sie eine Finanzierung durch die Unfallversicherung erhalten möchten. Sie müssen den Arzt aufsuchen, noch bevor Sie sich beruflich umorientieren. Wenn Sie das erforderliche Attest erst später beantragen, kann dies dazu führen, dass Ihre Ansprüche nicht mehr berücksichtigt werden.

Fördert die Berufsgenossenschaft eine Umschulung wegen Krankheit?

Für eine Förderung von der Berufsgenossenschaft gelten ähnliche Bedingungen wie bei der Unfallversicherung.

Die Berufsgenossenschaft übernimmt die Kosten für Ihre Umschulung, wenn Sie aufgrund eines Arbeitsunfalls nicht mehr in der Lage sind, in Ihrem bisherigen Beruf zu arbeiten. Wenn der Unfall von der Berufsgenossenschaft offiziell anerkannt wird, ist diese auch für die Finanzierung Ihrer Umschulung zuständig, wenn Sie an einer Berufskrankheit leiden.

Antrag auf eine Umschulung wegen Krankheit: Das sollten Sie wissen

Es ist immer eine gute Idee, bei der Beantragung einer Umschulung oder beim Beratungsgespräch ein ärztliches Attest vorzulegen, welches Ihrem Sachbearbeiter bescheinigt, dass Sie nicht mehr in der Lage sind, Ihren bisherigen Beruf auszuüben. Damit haben Sie gute Argumente für die Genehmigung der Umschulung. Wenn Sie das Attest jedoch noch nicht zur Hand haben, können Sie es auch später nachreichen.

Unterlagen_fuer_Antrag_auf_Umschulung

Wenn Sie einen Antrag auf Finanzierung einer Umschulung stellen, müssen Sie in jedem Fall damit rechnen, dass Sie die Ärzte des Kostenträgers der Umschulung separate Untersuchungen durchführen. Dabei werden Fragen zu Art und Schwere Ihrer Krankheit und zu den Erfolgsaussichten einer medizinischen Rehabilitation geklärt. Es wird prognostiziert, ob die medizinische Reha die gesundheitlichen Beschwerden beheben kann oder ob der bisherige Beruf auch bei idealem Erfolg nicht mehr ausgeübt werden kann. Darüber hinaus versuchen die Ärzte auch festzustellen, welche Berufe Sie mit Ihrer Beeinträchtigung noch ausüben können. Insofern hilft das ärztliche Attest bei der Beurteilung, ob eine Umschulung aus medizinischer Sicht geeignet ist.


Hinweis: Das ärztliche Attest, das von der Rentenversicherung oder einem anderen Träger ausgestellt wird, wird immer von dieser Behörde finanziert. Die Kosten für ein Attest Ihres Haus- oder Facharztes hingegen müssen Sie selbst tragen. Dies gilt nur für die Kosten, die der Arzt Ihnen für ein Attest in Rechnung stellen kann. Ansonsten übernimmt Ihre Krankenkasse die Kosten. Sprechen Sie im Voraus über die Kosten, damit Sie wissen, was auf Sie zukommt.


Ablauf der Antragstellung

Insofern Ihre geminderte Erwerbsfähigkeit durch ein ärztliches Attest nachweisbar ist und Sie Ihrem Kostenträger erklären, wie es zu der Erwerbsminderung kam, haben Sie sehr gute Chancen bei der Antragstellung.

Ablauf_der_beruflichen_Reha

 

Der Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) muss dann jeweils bei der Deutschen Rentenversicherung (Antrag DRV-LTA – G0100/G0130), der Agentur für Arbeit oder der Berufsgenossenschaft/Unfallversicherung gestellt werden. Klären Sie unbedingt im Vorfeld, welcher Kostenträger für Sie zuständig ist!

Beachten Sie zudem, dass der Antrag auf berufliche Reha eingereicht werden muss, bevor die berufliche Rehabilitationsmaßnahme beginnt. Sie können sich vorher gerne persönlich bei Ihrem Kostenträger erkundigen, aber im Regelfall kann eine berufliche Reha erst durchgeführt werden, nachdem der Antrag genehmigt wurde. Sobald Ihnen die Finanzierung gewährt wird, können Sie sofort mit einer geeigneten Maßnahme beginnen.

Rehabilitation statt Umschulung: Ist das sinnvoll?

In der Regel stimmt die Rentenversicherung dem Antrag auf eine Umschulung wegen Krankheit nicht sofort zu. Stattdessen wird versucht, die Erkrankten über eine oder mehrere Rehabilitationsmaßnahmen wieder fit für den Arbeitsalltag zu machen.

 

Die Rentenversicherung befürwortet zunächst verschiedene Untersuchungen, um dann eine nachhaltige, medizinische Rehabilitation in die Wege zu leiten. Ziel dieser Maßnahme ist es, die Gesundheit des Versicherten wiederherzustellen, damit er seine frühere Tätigkeit wiederaufnehmen kann. Wenn dies nicht möglich ist, kommt eine berufliche Rehabilitation in Form einer Umschulung in Frage. Diese kann über den Rentenversicherungsträger beantragt und gefördert werden.

Nach einer Umschulung beim MIQR wieder berufstätig werden

Das Mitteldeutsche Institut bietet Ihnen ein breites Spektrum an Kursen für Ihren beruflichen Wiedereinstieg. So können Sie einen Bildungsweg wählen, der einerseits Ihren individuellen Eigenschaften und Ressourcen entspricht und andererseits Ihre beruflichen Vorstellungen berücksichtigt.

Eine berufliche Reha beim MIQR wird sich für Sie lohnen. Im Folgenden finden Sie die Vorteile, die Sie genießen werden, wenn Sie mit uns zusammenarbeiten.

Vorteile_beim_MIQR

 

    • Ganzheitliche Betreuung: Wir unterstützen Sie von Anfang an ganzheitlich. Noch bevor Sie Ihre Reha-Maßnahme bei uns starten, beraten wir Sie persönlich und umfassend zu unseren Schulungen und Leistungsangeboten. Zudem lernen wir Sie auf diese Weise direkt kennen und können so Ihre Vorkenntnisse, Ihre persönlichen Ressourcen und Ihre beruflichen Vorstellungen bei der Kursauswahl berücksichtigen. Zudem ist unser sozialpädagogischer und arbeitspsychologischer Dienst immer für Sie da und geht individuell auf Sie ein. Wir begleiten Sie auf dem Weg zu Ihrer erfolgreichen Arbeitsmarktintegration und darüber hinaus, da wir bei Bedarf auch eine Nachbetreuung anbieten.

 

    • Breites Kursangebot und anerkannte Abschlüsse: Je nach individuellen Vorstellungen, Ressourcen oder Kompetenzen lässt sich im Mitteldeutschen Institut immer eine passende Maßnahme finden. Wir bieten auch attraktive Zusatzqualifikationen, die Sie wahlweise in unseren IHK-Umschulungen absolvieren können. Diese Eigeninitiative und umfangreiche Fachkenntnis werden einen bleibenden Eindruck bei zukünftigen Arbeitgebern hinterlassen.

 

    • 100% förderbar durch diverse Kostenträger: Unsere Schulungsmaßnahmen werden durch diverse Kostenträger gestützt, darunter die Deutsche Rentenversicherung, die Berufsgenossenschaft, die Agentur für Arbeit sowie bundesspezifische Förderprogramme für behinderte Menschen und Rehabilitanden.

 

    • Geschulte Dozenten und Berater: Unsere Umschulungen werden von erfahrenen und sachkundigen Lehrern geleitet, die alle anfallenden Fragen sofort beantworten und sicherstellen, dass sich keine Verständnislücken bilden. Der Unterricht wird auf Ihre individuellen Fähigkeiten abgestimmt, damit Sie effektiver lernen können.

 

    • Kostenfreie Zusatzleistungen und Individualhilfen: Außerhalb der Unterrichtszeiten können Sie private Sprechstunden mit unseren Sozialarbeitern und Psychologen in Anspruch nehmen. Unsere schulungsbegleitenden, freiwilligen Kurse konzentrieren sich vor allem auf gesunde Verhaltensweisen und werden von ausgebildeten Experten geleitet. Das Angebot umfasst Entspannungsübungen, Gesundheitssport, Kommunikationstraining und mehr.

     

    Für Ihre berufliche Rehabilitation sind Sie im Mitteldeutschen Institut in guten Händen. Wenn Sie mehr über unser Bildungsangebot erfahren möchten, dann fragen Sie direkt bei uns nach. Rufen sie uns an unter 0800/7789100, schreiben Sie und eine E-Mail oder schicken Sie und Ihre Anfrage über unser Kontaktformular. Gerne beraten wir Sie persönlich dazu, welcher Bildungsweg zu Ihnen passt.

    Dann müssen Sie unsere Maßnahme nur noch Ihrem Kostenträger vorstellen und sobald Ihr Antrag auf LTA akzeptiert wurde, freuen wir uns darauf, Sie unter unseren Teilnehmern begrüßen zu dürfen!

Erwerbsminderung wegen Krankheit

Das Wort „Erwerbsminderung ist im Grunde selbsterklärend. Damit wird ein Zustand beschrieben, in welchem Betroffene nicht über die notwendige Leistungsfähigkeit verfügen, um unter normalen Umständen arbeiten zu können. Meist ist eine schwere psychische oder physische Erkrankung, ein Unfall oder eine Behinderung der Grund für die geminderte Berufsfähigkeit, die im Schwerstfall auch zur Arbeitsunfähigkeit führen kann.

Generell wird hier in zwei Kategorien unterschieden, um den Schweregrad zu klassifizieren. Es gibt die vollständige und die teilweise Erwerbsminderung. Voll erwerbsgemindert ist man, wenn nur weniger als drei Stunden pro Tag gearbeitet werden kann. Bei einer teilweisen Erwerbsminderung sind dem Betroffenen zwischen drei und sechs Stunden pro Arbeitstag zumutbar.

Finanzielle Unterstützung/ Rente wegen Erwerbsminderung

Wer wegen eingeschränkter Berufsfähigkeit nur wenige Stunden am Tag arbeiten kann, der wird auch nur anteilig entlohnt. Gemessen an den geringen Arbeitsstunden fällt das Gehalt dann auch niedriger aus und deckt meistens nicht die Existenzgrundlage ab. Aber keine Sorge: Die DRV unterstützt die Betroffenen über eine Erwerbsminderungsrente. So sind sie finanziell abgesichert.

Eine Erwerbsminderungsrente erhalten Sie in der Regel erst ab dem siebten Monat nachdem die Erwerbsminderung anerkannt wurde. Wie bei allen Anträgen, so nimmt auch hier die Bearbeitung einige Zeit in Anspruch. Deshalb empfehlen wir Ihnen, sich rechtzeitig (am besten drei Monate nach Beginn der Krankheit) um die Beantragung zu kümmern, damit Sie schnellstmöglich von der Unterstützung profitieren können. Bei einer vollen Erwerbsminderung wird die Rente Ihr Einkommen ersetzen. Wenn Sie jedoch noch ein paar Stunden am Tag arbeiten können, ergänzt die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung das Gehalt, welches Sie noch selbst verdienen.

Wichtig für die Antragstellung ist, dass Sie die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben bzw. dass Sie noch keine Altersrente beziehen. Darüber hinaus müssen Sie versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllen. Das bedeutet, dass Sie mindestens fünf Jahre lang in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert gewesen sein und mindestens drei Jahre lang Pflichtbeiträge gezahlt haben müssen.

Nähere Informationen zu den Voraussetzungen und zur Antragstellung erhalten Sie direkt –hier– auf der Webseite der DRV.

Berufsunfähigkeitsversicherung

Erwerbsminderungsrente trotz Umschulung

Wenn Sie eine teilweise Erwerbsminderungsrente beziehen, können Sie auch eine Umschulung beantragen, um den Beruf zu wechseln. In manchen Fällen ist die Bewilligung der Erwerbsminderungsrente sogar eine Voraussetzung für die Finanzierung der Umschulung wegen Krankheit.
In bestimmten Fällen ist der Bezug einer teilweisen Erwerbsminderungsrente auch nach einer Umschulung möglich. Im Idealfall sollte der Umschulungsberuf es Ihnen ermöglichen, trotz Ihrer Krankheit oder Behinderung wieder am Arbeitsleben teilzunehmen, ohne dass eine Minderung Ihrer Erwerbsfähigkeit vorliegt. Es kann im Einzelfall kann Ihnen eine Umschulung aber auch „nur“ von der vollständigen zu einer teilweisen Erwerbsminderung verhelfen. Ein Anspruch auf eine teilweise Erwerbsminderungsrente kann dann auch nach der Umschulung erhoben werden.

  • Anspruch auf Berufsunfähigkeitsrente während der Umschulung

    Als berufsunfähig galten Personen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeitsfähig sind und nur halb so viel verdienen wie andere Erwerbstätige im gleichen Berufsfeld bzw. mit ähnlicher Berufsbildung. Ab dem 1. Januar 2001 können keine neuen Rentenansprüche aufgrund von Berufsunfähigkeit mehr entstehen. Die Berufsunfähigkeit wurde neu geregelt und wird seitdem durch die Regelungen der Erwerbsminderung bestimmt. Offiziell kann also niemand mehr berufsunfähig werden.


    5 Tipps für Ihren beruflichen Neuanfang:

    1. Eigene Belastbarkeit einschätzen
    2. Arzt über berufliche Möglichkeiten nach Krankheit befragen
    3. An Orientierungsangeboten teilnehmen
    4. Berufliche Reha starten
    5. Berufsaussichten klären


    Eigene Belastbarkeit einschätzen:
    Sie sollten sich im Voraus mit Ihren eignen Stärken auseinandersetzen. Die psychischen und physischen Kräfte können nach einer langen Krankheit sehr angeschlagen sein. Ihre Belastungsfähigkeit ist vielleicht nicht mehr so stark, wie zuvor. Das müssen Sie berücksichtigen, wenn Sie sich beruflich umorientieren. Muten Sie sich nicht zu viel zu, sondern vergewissern Sie sich, dass Sie die Herausforderungen gut meistern können, die mit einem Berufs- oder Branchenwechsel verbunden sind. Informieren Sie sich im Voraus also gründlich über die Anforderungen, die der gewünschte Job mit sich bringt und lassen Sie sich auch fachmännisch beraten.

    Arzt über berufliche Möglichkeiten nach Krankheit befragen: Einer Ihrer ersten Schritte, wenn Sie einen Karrierewechsel in Erwägung ziehen, sollte sein, dass Sie sich von Ihrem Arzt bzw. Ihrer Ärztin eine Gesundheitsbewertung geben lassen. Das wird Ihnen helfen festzustellen, ob Ihr Wunschberuf zu Ihrem Gesundheitsprofil passt. Dies ist natürlich nur eine Prognose aus medizinischer Sicht, aber sie wird bei der Genehmigung der Umschulung eine wichtige Rolle spielen.

    An Orientierungsangeboten teilnehmen: Um Ihre Erfolgschancen bei der beruflichen Rehabilitation zu erhöhen, ist es ratsam, Maßnahmen zur Eignungsfeststellung zu ergreifen. Ziel dieser Angebote ist es, herauszufinden, welche Berufe und welche Umschulung für Sie am besten geeignet sind. Unmittelbar vor Beginn Ihrer Umschulung können Sie auch individuelle Vorbereitungskurse bei dem Bildungsinstitut Ihrer Wahl in Anspruch nehmen. Hier können Sie Ihr Schulwissen auffrischen und bereits einen Vorgeschmack auf die berufsrelevanten Themen erhalten. Auch die Teilnahme an Reha-Vorbereitungskursen ist hier empfehlenswert.


    Gut zu wissen: Auch das MIQR hat so einen Reha-Vorbereitungskurs im Angebot. Bei Fragen können Sie gerne direkt auf uns zukommen. Wir verraten Ihnen alles, was Sie darüber wissen müssen.



    Berufliche Reha starten:
    Eine Krankheit, die mit dauerhaften Einschränkungen einhergeht, kann eine große Belastung sein. Insbesondere wenn man deshalb seinen bisherigen Beruf nicht mehr ausüben kann. Eine Umschulung aufgrund von Krankheit ändert zwar nichts an der gesundheitlichen Situation, kann aber neue berufliche Perspektiven bieten. Sie sollten diese Chance unbedingt nutzen, um Ihre Unabhängigkeit und die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben zu sichern.

    Berufsaussichten klären: Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen setzen große Hoffnungen in eine berufliche Rehabilitation, um weiterhin am Arbeitsleben teilhaben zu können. Gleichzeitig dürfen sie aber nicht die Situation auf dem Arbeitsmarkt außer Acht lassen. Eine Umschulung ist kein reiner Selbstzweck, um die beruflichen Träume wahr werden zu lassen. Sie dient vor allem dazu, die beruflichen Chancen deutlich zu erhöhen und eine langfristige Anstellung zu ermöglichen. Der gewünschte Umschulungsberuf soll also sowohl die Beschäftigungsfähigkeit trotz körperlicher und/oder geistiger Einschränkungen wiederherstellen und gute Zukunftsaussichten bieten.

Resümee: Nach langer Krankheit wieder beruflich durchstarten!

Wenn Sie sich beruflich verändern möchten, ist es wichtig, dass Sie sich gut informieren und sicherstellen, dass der neue Beruf Sie weder körperlich noch geistig belastet. Kaufmännische und betriebswirtschaftliche Bereiche sind eine beliebte Wahl für Umschüler, da die Aufgaben meist im Sitzen erledigt werden können. Es ist jedoch wichtig, dass Sie Ihre Pläne im Voraus mit Ihrem Arbeitgeber oder dem Verantwortlichen für die Maßnahme besprechen, um spätere Überraschungen oder Einschränkungen zu vermeiden.

Je nach Schwere der Erkrankung gibt es verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten für eine berufliche Neuorientierung bzw. Umschulung. In der Regel wird zunächst eine medizinische Rehabilitationsmaßnahme und die schrittweise Wiedereingliederung in den Beruf erwogen. Wenn eine Rückkehr in den alten Job nicht möglich ist, wird ein ärztliches Attest verlangt. Bevor eine Umschulung genehmigt wird, muss geprüft werden, wie belastbar der Arbeitnehmer ist und ob es möglich erscheint, eine neue Tätigkeit dauerhaft auszuüben. Um eine Finanzierung der Umschulung zu erhalten, muss die betroffene Person dann einen Antrag beim Rehabilitationsträger stellen. Das kann die Berufsgenossenschaft, die Rentenversicherung oder die Unfallversicherung sein. Die Bewilligung hängt immer stark von der Art der Krankheit und den Heilungschancen oder den Auswirkungen auf das Arbeitsleben ab.

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