MIQR Berlin Nord
Prenzlauer Promenade 28,
13089 Berlin
Stand: 24.06.2024 | Lesezeit: 20 min | Autoren: Sophie Grober / S.Lenzner
!! Wichtiger Hinweis !!
Aktuell sind alle Fördermittel für die Einstiegsprämie aufgebraucht.
Das bedeutet, dass eine Antragstellung derzeit nicht möglich ist. Sobald neue Fördermittel zur Verfügung stehen, werden wir Sie in diesem Artikel informieren.
Der Eingliederungszuschuss und die Einstiegsprämie unterscheiden sich in vielerlei Hinsicht. Gemeinsam ist beiden jedoch, dass es sich hierbei um finanzielle Unterstützungsleistungen handelt, die denjenigen zugutekommen, die einen neuen beruflichen Weg einschlagen möchten. Wir vom Mitteldeutschen Institut möchten Ihnen in diesem Blogbeitrag beide Leistungen im Detail vorstellen. Hier erfahren Sie alles zu den Inhalten, der Antragsstellung sowie über die Förderhöhe und Förderdauer sowie vieles mehr. Außerdem haben wir viele Tipps für Sie zusammengestellt, um Ihre Chancen auf einen Leistungsanspruch zu erhöhen.
Die Suche nach einer neuen Stelle kann schwierig sein – vor allem, wenn Sie schon länger nicht mehr gearbeitet haben. Der Arbeitsmarkt befindet sich in einem ständigen Wandel und unterliegt einer fortdauernden Entwicklung. Einige Berufe sind veraltet, während sich andere durch die Digitalisierung und Globalisierung drastisch verändert haben. Außerdem entstehen stets neue Jobs, die spezielle Fähigkeiten und Kenntnisse erfordern. Es ist jedoch möglich, Ihre alte Beschäftigung wieder aufzunehmen oder einen erfolgreichen Quereinstieg in einem völlig neuen Beruf zu meistern. Mit einer positiven Einstellung und der Bereitschaft, sich weiterzubilden, können Sie den Übergang in Ihren neuen Job erfolgreich umsetzen.
Mit Hilfe verschiedener Förderprogramme, wie dem Eingliederungszuschuss oder der Einstiegsprämie, können Sie Ihre berufliche Zukunft selbstbewusst in die Hand nehmen! Diese finanziellen Unterstützungsleistungen sollen Ihnen den Übergang zu einem neuen Arbeitsplatz erleichtern bzw. Ihnen den nötigen Antrieb geben, einen neuen Karriereweg einzuschlagen. Ganz gleich, ob Sie nach einer Krankheit oder einer Operation neu anfangen oder sich für Ihren alten Job wieder qualifizieren möchten – diese Leistungen ermöglichen es Ihnen, Ihre beruflichen Erfolgschancen zu fördern.
Der Eingliederungszuschuss und die Einstiegsprämie sind eine wertvolle finanzielle Unterstützung beim Start in eine neue berufliche Laufbahn.
Der Zuschuss wird an den Arbeitgeber gezahlt, damit dieser die besondere Berufsvorbereitung eines Arbeitnehmers mit Unterstützungsbedarf finanzieren kann. Die Prämie wird direkt an den Arbeitnehmer gezahlt und soll den Prozess während der Anfangsphase im neuen Berufsleben erleichtern. Ebenso unterscheiden sich die beiden Zuschüsse in Höhe und Dauer.
Hier haben wir noch mal die wichtigsten Eckdaten zu den beiden Förderungen zusammengefasst:
| Art der Leistung | Kostenträger | Zielgruppe | Dauer | Höhe | |
|---|---|---|---|---|---|
| Einstiegsprämie | Ermessensleistung im Einzelfall („Kann-Leistung“) | Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover / Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland | Arbeitnehmer | max. 6 Monate + einmaliger Bonus im 13. Monat der Anstellung | bis zu 400 Euro im Monat + einmalig 600 Euro |
| Eingliederungs-zuschuss | Ermessensleistung im Einzelfall („Kann-Leistung“) | Agentur für Arbeit oder Jobcenter | Arbeitgeber | max. 12 Monate | Bis zu 50 % des Arbeitsentgelts |
Stand: Januar 2024
Zielpublikum: Arbeitnehmer
Arbeitsuchende, die Anspruch auf eine Rehabilitation haben, können jetzt von einem finanziellen Anreiz profitieren: der Einstiegsprämie. Sie erhalten diese, sobald sie eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen. Hierbei handelt es sich um ein Modellprojekt, das durch das Bundesprogramm „Innovative Wege zur Teilhabe am Arbeitsleben – rehapro“ gefördert und von Trägern der Deutschen Rentenversicherung (DRV) durchgeführt wird.
Die Einstiegsprämie (ESP) ist eine Alternative zum Eingliederungszuschuss (EGZ). Anders als der EGZ, wird die Einstiegsprämie direkt an die Arbeitnehmer gezahlt, um ihnen den Schritt in die berufliche Neuorientierung zu erleichtern. Durch diese Leistung sollen DRV-Versicherte dazu in der Lage sein, zusätzliche Ausgaben zu bewältigen, die in der Anfangszeit Ihres neuen Berufslebens und insbesondere während der Beschäftigungsaufnahme auf sie zukommen können.
Gut zu wissen: Solche Modellvorhaben zur Stärkung der Rehabilitation sowie zur Förderung der Teilhabe von Menschen mit Behinderung werden auch staatlich unterstützt, konkret vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Welche Regelungen allgemein gelten, steht in § 11 SGB IX festgeschrieben.
Die Prämie ist für Menschen bestimmt, die einen neuen Berufsweg einschlagen und Unterstützung benötigen, um die neue berufliche Situation zu meistern. Dabei richtet sich die Förderung insbesondere an langjährige Facharbeiter, die eine berufliche Umorientierung bzw. eine berufliche Rehabilitation durchgeführt haben und nun einen neuen Job antreten wollen. Diese haben normalerweise schon einige Jahre Berufserfahrung hinter sich und sind an ein bestimmtes Gehalt gewöhnt, um den eigenen Lebensstil zu finanzieren.
Als fertige Umschüler oder Quereinsteiger stehen sie jedoch meist vor der Herausforderung, zunächst mit einem geringen Einstiegsgehalt für Berufsanfänger auszukommen. Dieses kann durchaus mehrere hundert Euro weniger betragen, als man es von seinem alten Job gewohnt ist.
Fazit: Die Prämie ist also eine weitere Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA), welche durch die DRV zur Verfügung gestellt wird.
Was sind Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben?
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sind Maßnahmen zur beruflichen Rehabilitation. Damit sind spezielle Hilfestellungen und Unterstützungsleistungen gemeint, die für Menschen gedacht sind, die ihren alten Beruf wegen einer Krankheit oder einer Behinderung nicht mehr ausführen können. Geförderte Weiterbildungen, Umschulungen, Arbeitserprobungen usw. sollen ihnen neue berufliche Perspektiven eröffnen. Solche Leistungen werden in der Regel von der gesetzlichen Rentenversicherung bezahlt. Die Bestimmungen dazu sind nach § 42 SGB IX Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und § 49 SBG IX Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, Verordnungsermächtigung festgelegt.
Auslöser war das Bundesteilhabegesetz, das am 1. Januar 2019 in Deutschland in Kraft getreten ist, dieses gewährt den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Träger) und den Jobcentern (JB) neue Möglichkeiten, um Rehabilitationsleistungen und -strukturen weiter auszubauen und innovative Ideen zu erproben. Deshalb hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) das Förderprogramm „Innovative Wege zur Teilhabe – rehapro“ ins Leben gerufen und mehrere Ausschreibungen zur Förderung geeigneter Projekte veröffentlicht. Das rehapro-Förderprogramm ist eine Chance, neue und innovative Reha-Leistungen zu entwickeln, die die Beschäftigungsfähigkeit von Menschen mit Behinderungen verbessern und damit auch zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes beitragen. Es ist ein positiver Schritt zu mehr sozialer Integration und Chancengleichheit für alle.
In diesem Sinne haben die DRV Hannover und die DRV Mitteldeutschland im Gebiet Thüringen ein eigenes Förderprogramm gestartet, welches vor allem Arbeitssuchende mit Anspruch auf eine berufliche Rehabilitation anspornen soll. Der Schritt „zurück in den Beruf“ ist besonders knifflig für Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen, die keinen Arbeitsplatz haben, an den sie zurückkehren können. Die Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover bietet hier mit der Einstiegsprämie einen interessanten Ansatz. Die Einstiegsprämie ist eine Gründungsprämie, die an den Arbeitnehmer gezahlt wird, um seine Motivation zur (Wieder-)Aufnahme einer regulären Erwerbstätigkeit zu stärken. Dieser finanzielle Anreiz kann für Arbeitslose mit gesundheitlichen Einschränkungen oder bestehenden Behinderungen letztlich entscheidend sein, um sich für eine berufliche Neuorientierung zu entscheiden.

Der persönliche Mehrwert einer regulären Beschäftigung – wie soziale Kontakte, ein strukturierter Tagesablauf oder Erfolgserlebnisse – soll im Idealfall zu einer langfristigen Beschäftigung führen. Die Finanzspritze soll aber auch Anschaffungen ermöglichen, die durch die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit notwendig werden, wie z. B. eine Monatskarte für den Nahverkehr oder eine Autoreparatur.
Das Ziel dieses Programms ist es:
In diesem Zusammenhang sollen auch Vorbehalte gegenüber einem beruflichen Neustart ausgeräumt werden. Die berufliche Umorientierung wird sogar aktiv unterstützt, sodass sich die Förderberechtigten engagiert für Ihre neue Karriere einsetzen können. Mit dem ESP sollen prognostisch mehr Versicherte in eine bedarfsdeckende und stabile Beschäftigung begleitet werden.
Zielpublikum: Arbeitgeber
Die Bundesagentur für Arbeit kann Ihnen dabei helfen, jemanden in Ihr Unternehmen zu integrieren, der vielleicht nicht über die von Ihnen gewünschte Berufserfahrung oder die erforderlichen Kenntnisse verfügt. Mit einem Eingliederungszuschuss können die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter dazu beitragen, die Kosten für eine über das übliche Maß hinausgehende Einarbeitung zu decken. Hierbei handelt es sich ebenfalls um eine sogenannte „Kann-Leistung“, die zusätzlich zum Arbeitsentgelt des jeweiligen Mitarbeiters gezahlt wird.
Dieser Zuschuss soll die Kosten für die Eingliederung eines neuen, unterqualifizierten Mitarbeiters in das Unternehmen abfedern und ist zeitlich begrenzt.
Bitte beachten Sie: Sie als Arbeitgeber müssen den Eingliederungszuschuss beantragen, noch bevor Ihr neuer Mitarbeiter die Arbeit aufnimmt. Eine normale betriebliche Einarbeitungszeit kann nicht bezuschusst werden.
Fördermittel werden nicht einfach verschenkt – weder die Prämie noch der Zuschuss. Sie müssen bestimmte Kriterien erfüllen, um förderfähig zu sein! Bevor Sie einen Antrag stellen, sollten Sie sich vergewissern, wer für eine Förderung in Frage kommt und welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um eine Zusage zu erhalten.
Die Einstiegsprämie wird nur an angehende Arbeitnehmer gezahlt. Um sie zu erhalten, müssen Sie:
Die Leistung der Einstiegsprämie richtet sich insbesondere an diese Zielgruppen:
Der Eingliederungszuschuss wird an Arbeitgeber gezahlt, soll aber den angehenden Arbeitnehmern zugutekommen.
Als Arbeitgeber können Sie den Eingliederungszuschuss erhalten, wenn Sie freie Stellen mit Bewerbern besetzen, die
Der Zuschuss wird bewilligt, wenn von dem Arbeitnehmer eine unterdurchschnittliche Arbeitsleistung zu erwarten ist und deshalb eine längere Einarbeitungszeit notwendig würde. Der Eingliederungszuschuss wird demnach dem Arbeitgeber ausgezahlt, damit dieser den neuen Mitarbeitern eine entsprechende Berufsvorbereitung ermöglichen kann.
Wichtig: Sie als Arbeitgeber müssen den Eingliederungszuschuss beantragen, bevor Sie den Arbeitsvertrag abschließen. Die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter entscheidet dann, ob ein Zuschuss möglich ist. Ein Rechtsanspruch darauf besteht nicht. Somit handelt es sich hier ebenfalls um eine „Kann-Leistung“. Eine Einarbeitungszeit im üblichen Umfang wird nicht unterstützt. Deshalb sollten Sie den Zuschuss unbedingt beantragen, bevor das Beschäftigungsverhältnis beginnt!
In diesen Fällen wird die Förderung des Eingliederungszuschusses abgelehnt:
Nachdem wir nun die Fragen geklärt haben, wer, was und wann bezuschusst wird, kommen wir nun zum Thema der Förderhöhe. Wie hoch ist der Höchstsatz und wie wird dieser berechnet? Die Antworten darauf erfahren Sie jetzt.
Bislang konnte nur die Arbeitgeberseite mit einem Eingliederungszuschuss unterstützt werden. Die Einstiegsprämie hingegen richtet sich direkt an die versicherten Arbeitnehmer. Die Höhe der Prämie bemisst sich dabei an der Länge der Arbeitszeit. Die Einstiegsprämie wird unabhängig vom Bruttoarbeitsentgelt direkt an den Versicherten gezahlt. Dabei können die Förderberechtigten von einem monatlichen Maximalbetrag von bis zu 400 € profitieren. Nach zwölf Monaten ununterbrochener Beschäftigung erhalten sie zudem eine Einmalzahlung von 600 €.
Unternehmer können maximal 50 Prozent des Arbeitsentgeltes erhalten. Wie hoch der Zuschuss genau ausfällt, wird jedoch von Einzelfall zu Einzelfall vom Kostenträger entschieden. So gibt es beispielsweise auch spezielle Personengruppen, für die ein höherer Eingliederungszuschuss gezahlt wird. Die Bemessungsgrundlage ist das tatsächliche regelmäßige sozialversicherungspflichtige Arbeitsentgelt. Einmalige Zahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld bleiben bei der Berechnung des Eingliederungszuschusses unberücksichtigt. Darüber hinaus wird ein pauschaler Arbeitgeberanteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag berücksichtigt.
Natürlich möchten Sie auch wissen, wie lange Sie von der jeweiligen Förderung profitieren können.
Aus dem vorangegangenen Kapitel ist es vielleicht schon deutlich geworden: Weder der Zuschuss noch die Prämie sind eine Einmalzahlung, sondern monatliche Leistungen. Sie können sich also auf eine langfristige Unterstützung während Ihrer Berufsvorbereitung und Eingliederungsphase einstellen. Wie lange genau schauen wir uns jetzt an.
Die Prämie wird in den ersten sechs Monaten Ihrer Neuanstellung regelmäßig an Sie ausgezahlt. Im 13. Monat erhalten Sie sogar einen einmaligen Bonus – sozusagen als Belohnung für Ihr Durchhaltevermögen und als nochmaligen Anreiz, die Beschäftigung fortzuführen.
!! Wichtiger Hinweis !!
Aktuell sind alle Fördermittel für die Einstiegsprämie aufgebraucht.
Das bedeutet, dass eine Antragstellung derzeit nicht möglich ist. Sobald neue Fördermittel zur Verfügung stehen, werden wir Sie in diesem Artikel informieren.
Sie können einen Eingliederungszuschuss für bis zu zwölf Monate erhalten, wobei Ihnen monatlich maximal fünfzig Prozent Ihres Gehalts als Zuschuss gezahlt werden. Ebenso wie die Höhe, so wird auch die Förderdauer des Zuschusses vom Jobcenter festgelegt.
Aber beachten Sie: Als Arbeitgeber unterliegen Sie der Nachbeschäftigungspflicht! Das heißt: Grundsätzlich wird erwartet, dass der Arbeitnehmer auch über den Förderzeitraum hinaus – also ohne Förderung – beschäftigt wird. Der sogenannte „Nachbeschäftigungszeitraum“ ist in der Regel identisch mit dem Förderzeitraum. Wird das Arbeitsverhältnis während dieses Zeitraums von Ihnen ohne wichtigen Grund gekündigt, müssen Sie – von wenigen Ausnahmen abgesehen – den Eingliederungszuschuss teilweise zurückzahlen.
Glauben Sie, dass Sie entweder für die Prämie oder den Zuschuss in Frage kommen? Dann möchten Sie jetzt natürlich auch wissen, wie und wo Sie die Förderung beantragen können. Diesen Fragen widmen wir uns nun.
Für die Einstiegsprämie ist keine besondere Antragstellung notwendig. Melden Sie sich einfach bei Ihrem zuständigen Reha-Träger in der Nähe und man wird Sie über das weitere Vorgehen beraten.
Die Eingliederungszulage ist eine Ermessensleistung, auf die kein Rechtsanspruch besteht. Sie wird in der Regel nur dann gezahlt, wenn sie für die Eingliederung eines „minderqualifizierten“ Arbeitnehmers in seinen Arbeitsplatz erforderlich ist. Der Antrag wird über die zuständige Agentur für Arbeit oder das Jobcenter gestellt.
Erst Zuschuss beantragen, dann Arbeitsvertrag abschließen: Beantragen Sie den Zuschuss, bevor Sie den Arbeitsvertrag abschließen! Andernfalls ist eine Förderung möglicherweise nicht möglich, weil die berufliche Eingliederung mit der vereinbarten Beschäftigung bereits ohne Förderung gelungen wäre.
Sie können auch gerne einen elektronischen Antrag stellen! Bevor Sie Ihren Antrag einreichen können, wird Ihre Förderungswürdigkeit anhand eines Online-Fragebogens überprüft. Wenn Sie die nötigen Voraussetzungen erfüllen, werden Sie per E-Mail benachrichtigt und erhalten dann den Zugang zum Online-Antragsformular. Sie können den Antrag dann digital ausfüllen und zusammen mit einer Kopie des unterzeichneten Arbeitsvertrags einreichen.
Wichtig: Wenn Sie einen ausgedruckten Antrag einreichen, beachten Sie bitte, dass eingereichte Papierdokumente elektronisch erfasst und nach einer Aufbewahrungsfrist von sechs Wochen vernichtet werden. Wenn Sie Ihre Originaldokumente wieder benötigen, informieren Sie Ihre Kontaktperson bei der Agentur für Arbeit oder beim Jobcenter unbedingt rechtzeitig auf schriftlichem Weg.
Die Regierung bietet bestimmten Arbeitnehmern zusätzliche Zuschüsse an, um die Eingliederung in das Berufsleben zu erleichtern:
Einstiegsprämie, Einstiegsgeld – Klingt, als wären das Synonyme, aber das stimmt nicht! Hierbei handelt es sich um zwei verschiedene Förderungen.
Was die Einstiegsprämie ist, haben wir nun geklärt, aber was ist das Einstiegsgeld? Das Einstiegsgeld (kurz ESG) ist eine Sozialleistung des Jobcenters, die Empfängern von Arbeitslosengeld II hilft, eine Erwerbstätigkeit zu finden. Voraussetzung für den Bezug dieser Leistung ist die Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung mit einem Gehalt von mehr als 450 € pro Monat oder die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit in Vollzeit mit mindestens 15 Stunden pro Woche. Das Ziel der ESG-Leistung ist es, den Empfängern zu helfen, wirtschaftlich unabhängig zu werden und sich in den Arbeitsmarkt zu integrieren, sodass sie nicht länger auf staatliche Unterstützung angewiesen sind.
Es handelt sich also wiederum um ein Unterstützungsangebot, welches sich an angehende Arbeitnehmer richtet. Interessant wird dieses vor allem auch für diejenigen, die nicht von der Einstiegsprämie oder dem Eingliederungszuschuss profitieren können.
Um mehr über diese Art der Förderung zu erfahren, schauen Sie am besten in unserem Ratgeber zu diesem Thema vorbei.
Informieren Sie sich über Ihre Optionen und lassen Sie sich keine Fördermöglichkeit entgehen!
Um beruflich erfolgreich zu sein, braucht es in der Regel die nötige, fachliche Qualifizierung. Nicht jedem war es nach der Schule möglich, seinen Traumberuf zu erlernen oder eine Ausbildung zu absolvieren. Wir geben Ihnen eine zweite Chance und ermöglichen Ihnen über zertifizierte Schulungen die anhaltende Integration in den Arbeitsmarkt!
Wir – das Mitteldeutsche Institut – haben die Expertise, die Sie brauchen, um Ihre beruflichen Ziele zu erreichen. Wir bieten Qualifizierungen für eine Vielzahl von Berufen an und können Ihnen helfen, Ihren erfolgreichen Neu- oder Wiedereinstieg ins Berufsleben zu realisieren.
Unser Angebot ist umfangreich, sodass wir Ihnen je nach Ihrer beruflichen Vorstellung und dem Umfang Ihrer Vorkenntnisse verschiedene Lösungen anbieten können. Schauen Sie sich gerne auf unserer Website um und erkundigen Sie unser breites Bildungsangebot.

Wenn Sie Hilfe bei der Auswahl eines Kurses benötigen, helfen wir Ihnen gerne weiter! Stellen Sie einfach eine Online-Anfrage über unser Kontaktformular, schicken Sie uns eine E-Mail an info@miqr.de oder rufen Sie uns unter 0800 77 89 100 an. Wir freuen uns darauf, von Ihnen zu hören!
Darum sind wir der richtige Bildungspartner an Ihrer Seite:
Darüber hinaus geben wir Ihnen Zugang zu verschiedenen Unterstützungsmaßnahmen und zusätzlichen Dienstleistungen, um Ihnen zum nachhaltigen Berufserfolg zu verhelfen.
Sowohl die Einstiegsprämie als auch der Eingliederungszuschuss sind unterstützende Leistungen, um die Rückkehr ins Berufsleben zu erleichtern. Ziel ist es, Langzeitarbeitslosen oder Geringqualifizierten sowie Rehabilitanden und Berufsrückkehrern zu einer langfristigen, erfolgreichen Anstellung in einem sicheren Beruf zu verhelfen. Die Einstiegsprämie richtet sich direkt an Arbeitnehmer, um den Eingliederungszuschuss muss sich hingegen der Arbeitgeber kümmern. Letztlich kommen beide Förderungen jedoch dem Arbeitnehmer zugute, da ihm auf diese Weise spezielle Unterstützungsleistungen für eine erfolgreiche und nachhaltige Eingliederung in den Arbeitsmarkt finanziert werden.
!! Wichtiger Hinweis !!
Aktuell sind alle Fördermittel für die Einstiegsprämie aufgebraucht.
Das bedeutet, dass eine Antragstellung derzeit nicht möglich ist. Sobald neue Fördermittel zur Verfügung stehen, werden wir Sie in diesem Artikel informieren.
Unabhängig davon, welchen Bildungshintergrund man hat, sollte jeder die Möglichkeit bekommen, am Berufsalltag teilnehmen und sein Leben selbstständig gestalten zu können. Auch wir vom Mitteldeutschen Institut widmen uns der Aufgabe, Menschen eine bessere berufliche Perspektive zu verschaffen. Egal, welche Voraussetzungen Sie haben – Wir heißen Sie herzlich willkommen und möchten Ihnen dabei helfen, Ihre beruflichen Ziele zu erreichen. Melden Sie sich jetzt bei uns – via Telefon, E-Mail oder Kontaktformular –und wir beraten Sie gerne zu unserem Bildungs- und Serviceangebot.
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Sie erhalten die Prämie monatlich für die ersten sechs Monate in Ihrer neuen Beschäftigung. Im 13. Monat erhalten Sie einen einmaligen Bonus als Belohnung für Ihr Engagement. Beachten Sie jedoch, dass das Förderprogramm der Einstiegsprämie nur bis zum 31. Oktober 2024 verfügbar ist. Wenn Sie also einen Karrierewechsel in Erwägung ziehen, wäre jetzt der perfekte Zeitpunkt dafür, damit auch Sie von der Prämienzahlung profitieren.
Je nach Länge ihrer Arbeitszeit können Sie von einem monatlichen Höchstbetrag von bis zu 400 Euro profitieren. Zusätzlich erhalten Sie nach zwölf Monaten ununterbrochener Beschäftigung eine einmalige Zahlung in Höhe von 600 Euro.
Es gibt keinen offiziellen Antrag für die Einstiegsprämie. Melden Sie sich einfach bei der Kostenstelle – der DRV Hannover oder der DRV Mitteldeutschland – und klären Sie, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen.
Die monatliche Prämie wird ausschließlich potenziellen Arbeitnehmern angeboten, die bei der Deutschen Rentenversicherung versichert sind, eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen möchten und generell Anspruch auf den Eingliederungszuschuss haben. Dieser Bonus richtet sich insbesondere an Langzeitarbeitslose, Wiedereinsteiger, Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen, komplexem medizinischem Unterstützungsbedarf, Abhängigkeitserkrankungen oder drohender Rehabilitationsbedürftigkeit.
