MIQR Berlin Nord
Prenzlauer Promenade 28,
13089 Berlin
Lesezeit: 10 Minuten | Stand: 07.12.2022 | Autor/-in: S. Grober
Wenn berufliche Veränderung, dann richtig! Mit einer IHK-Umschulung über die Agentur für Arbeit (ehem. Arbeitsamt) können Sie Ihre Karriere ganz neu aufrollen und in ein neues, aussichtsreiches Berufsfeld einsteigen. Über eine passende Umschulung, die genau zu Ihren Zielen und Vorstellungen passt, eignen Sie sich in kurzer Zeit einen bundesweit anerkannten Berufsabschluss an und starten top qualifiziert in Ihren neuen Job. Möchten auch Sie ein erfolgreicher Umschüler werden und sich durch eine geförderte IHK-Umschulung auf Ihren Wunschberuf vorbereiten? Wir vom Mitteldeutschen Institut (MIQR) zeigen Ihnen, wann Sie durch die Agentur für Arbeit (AfA) unterstützt werden, wie genau die Förderung aussieht und durch welche Tipps Sie Ihre Chancen auf die Bewilligung des Fördermittels erhöhen.
Eine Umschulung ist eine berufliche Weiterbildung mit dem Ziel, sich Fähigkeiten für ein völlig neues Tätigkeitsfeld anzueignen und so den eigenen Berufsweg zu ändern. Gründe für eine Umschulung können Berufsunfähigkeit, längere Abwesenheit vom Arbeitsplatz aufgrund von Krankheit oder Kindererziehung sowie Unzufriedenheit mit dem bisherigen Job sein. In manchen Fällen gibt es im ursprünglichen Beruf einfach keine Arbeit mehr, sodass eine Umschulung aus existenziellen Gründen notwendig wird.
Durch eine Umschulung erhalten Sie die Chance, Ihre Erwerbstätigkeit und die volle Teilhabe am Arbeitsleben zu sichern. Hierbei erwerben Sie dieselbe berufliche Qualifikation wie nach einer Berufsausbildung. Oftmals handelt es sich hierbei um einen sogenannten IHK-Abschluss. Dieser wird von der deutschen Industrie- und Handelskammer (IHK) verliehen und wird überall in Deutschland anerkannt. Mit einem IHK-Abschluss können Sie sich also bundesweit bewerben und eine erfolgreiche Karriere anstreben.
Wichtiger Hinweis: Ein IHK-Zertifikat ist nicht das Gleiche wie ein IHK-Abschluss! Das IHK-Zertifikat ist ein privatrechtliches Konzept, das nicht mit dem öffentlich-rechtlichen IHK-Abschluss verwechselt werden sollte. Letzterer ist ein staatlich geregelter Berufsabschluss, der nach einer erfolgreichen Ausbildung oder Umschulung vergeben wird. Oft wird dieser fälschlicherweise als IHK-Zertifikat bezeichnet. Das Zertifikat erhält man hingegen nach einem erfolgreichen IHK-Fortbildungslehrgang, beispielsweise zum Fachwirt, Betriebswirt, Meister oder Techniker und es bezeichnet eine Höherqualifizierung bzw. eine Branchenspezialisierung.
Für die Finanzierung von Umschulungen und Weiterbildungen ist in erster Linie die Agentur für Arbeit zuständig. Je nach Situation können sich aber auch das Jobcenter, die Rentenversicherung oder diverse Reha-Träger an den Kosten beteiligen – zum Beispiel, wenn eine Umschulung aufgrund von Krankheit notwendig ist. Nur Antragsteller, die eine Umschulung benötigen, erhalten eine Förderung. Die zuständige Agentur für Arbeit oder der jeweilige Kostenträger entscheidet, ob Sie förderberechtigt sind und die Umschulung finanziert bekommen.
Das Ziel der Arbeitsvermittlung ist es, Sie in Arbeit zu halten oder Ihnen bei der Wiedereingliederung in das Berufsleben zu helfen. Das kann schwierig sein, wenn Sie in Ihrem gewählten Beruf nicht qualifiziert sind oder gesundheitliche Einschränkungen aufweisen. In diesen Fällen entscheidet sich die Agentur für Arbeit oft für eine Umschulung, sofern sich dadurch Ihre Chancen auf einen Arbeitsplatz erhöhen. Es ist wichtig, dass Ihr neuer Beruf Ihnen langfristig ein stabiles Einkommen bietet.
Die folgenden Voraussetzungen müssen mindestens erfüllt sein, damit Sie von der Agentur für Arbeit Unterstützung für eine Umschulung erhalten:
Wenn Sie darüber nachdenken, sich für einen neuen Job umschulen zu lassen, lohnt es sich, einen Zuschuss von der Agentur für Arbeit zu beantragen. Es ist wichtig zu wissen, dass es sich hierbei um eine freiwillige Leistung handelt. Die Sozialgerichte haben den Rahmen durch die Entwicklung von Entscheidungskriterien zwar abgesteckt, die Auslegung liegt im Einzelfall aber in der Verantwortung des zuständigen Sachbearbeiters.
Die folgenden Gründe für eine berufliche Umschulung werden Ihre Chancen auf eine positive Entscheidung jedoch deutlich erhöhen.
Bei der Entscheidung über Ihren Antrag werden die Sachbearbeiter der Agentur für Arbeit bestimmte Faktoren berücksichtigen. Emotionale Argumente, wie z.B. Unzufriedenheit mit Kollegen oder der Höhe des Gehalts, finden dabei wenig Zuspruch. Stattdessen sind Fakten wichtiger, die auf einen erfolgreichen Abschluss der Umschulung und bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt hindeuten.
Wesentliche Fragen sind:
Je mehr dieser Fragen Sie mit „Ja“ beantworten können, desto wahrscheinlicher ist es, dass Sie eine Förderung durch die AfA erhalten. Die oben genannten Punkte sind auch gute Argumente für das persönliche Beratungsgespräch, das Sie vor einer Umschulung absolvieren müssen.
Sie müssen sich auf die Entscheidung bzw. Einschätzung Ihres Sachbearbeiters verlassen. Um diese positiv zu beeinflussen, verraten wir Ihnen unsere TOP-5 Tipps für Ihre Beratung bei der Agentur für Arbeit:
Gute Vorbereitung:Das Wichtigste: Bereiten Sie sich gut darauf vor, welche Fragen Ihnen gestellt werden könnten und erscheinen Sie unbedingt pünktlich zum Termin!
Umschulungswunsch richtig begründen: Legen Sie Ihre Gründe dar, die Sie zu einer Umschulung motivieren bzw. die eine Umschulung für Sie notwendig machen. Schreiben Sie sich vorher die wichtigsten Punkte auf, damit Sie während des Gesprächs nichts vergessen.
Umschulung vorstellen: Erklären Sie, an welcher Art von Umschulung Sie interessiert sind und warum sie für Sie geeignet ist.
Aktuelle Bewerbungsunterlagen mitbringen: Bringen Sie Bewerbungsunterlagen mit, aus denen hervorgeht, wie weit Sie mit der Bewerbung sind.
Konkret nach Fördermöglichkeiten fragen: Fragen Sie speziell nach der Möglichkeit eines Bildungsgutscheins.
Geld verdient man während einer Umschulung nicht – außer es handelt sich um eine duale bzw. betriebliche Umschulung. Allerdings kann die umfangreiche Bildungsmaßnahme über einen Kostenträger wie die Agentur für Arbeit gefördert werden. Durch entsprechende Fördermittel werden alle wichtigen Kosten gedeckt, die während der Umschulung anfallen.
Hier finden Sie die Antworten zu häufig gestellten Fragen rund um das Thema: Förderung einer Umschulung durch die Agentur für Arbeit.
Sie können einen Bildungsgutschein persönlich bei Ihrem zuständigen Sachbearbeiter in der Agentur für Arbeit oder im Jobcenter beantragen. Die Unterstützung der Umschulung ist jedoch eine „freiwillige Leistung“. Einen Rechtsanspruch auf den Bildungsgutschein haben Sie nicht. Vereinbaren Sie daher zunächst einen Termin mit Ihrer Agentur für Arbeit oder Ihrem Jobcenter, um Ihren Wunsch nach einer Umschulung zu besprechen.
Im Allgemeinen können durch einen Bildungsgutschein die Kursgebühren, einschließlich der Kosten für die erforderlichen Lernmaterialien, Arbeitskleidung und Prüfungsgebühren erstattet werden. Auch die Reisekosten und Kosten für die Kinderbetreuung werden durch die Förderung durch die Afa abgedeckt.

Gemeinsam mit Ihrem Sachbearbeiter werden Sie prüfen, ob Sie die Voraussetzungen für die Förderung und für den Umschulungsberuf erfüllen.
Auf dem Bildungsgutschein sind folgende Informationen vorhanden:
Wichtig: Der vom Jobcenter oder der Agentur für Arbeit ausgestellte Bildungsgutschein kann nur innerhalb des angegebenen Zeitraums eingelöst werden. Wenn Sie die Maßnahme nicht fristgerecht beginnen, ist der Gutschein nicht mehr gültig. Außerdem kann der Gutschein nur bei bestimmten Anbietern und Maßnahmen eingelöst werden. Diese benötigen eine Bescheinigung nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV), damit die Agentur für Arbeit oder Jobcenter die Kosten übernimmt.
Das MIQR gehört zu den zertifizierten Anbietern, deren Maßnahmen durch die AZAV zugelassen sind. Somit gehört auch die Agentur für Arbeit zu den Kostenträgern, über die unsere Umschulungen und Weiterbildungen gefördert werden können.
Sie sind auf der Suche nach einem regionalen Kursangebot? Wir sind auch um Kursnet zu finden! Suchen Sie dort direkt nach uns oder rufen Sie bei uns an unter 0800/7789100 (title: MIQR anrufen) und fragen Sie persönlich nach den aktuellen Schulungsangeboten.
Hartz-4-Empfänger können die Kosten für eine Umschulung kaum selbst tragen. Deshalb haben sie die Möglichkeit, finanzielle Unterstützung zu beantragen. Wichtig ist, dass der Förderantrag an das Jobcenter gesendet wird. Die Agentur für Arbeit ist hier nicht zuständig!
Generell gibt es zwei Umschulungsmöglichkeiten, die übernommen werden: Entweder Sie suchen sich selbst ein passendes Angebot aus und lassen es durch einen Bildungsgutschein finanzieren, oder Sie nehmen an einer beauftragten Maßnahme teil.
[Achtung: Sie sind verpflichtet, Ihre zuständigen Sachbearbeiter unverzüglich zu informieren, wenn Sie nach Abschluss einer Bildungsmaßnahme nicht mehr arbeitslos sind. Generell ist es wichtig, sich frühzeitig und genau mit Ihrem Sachverständigen abzustimmen – nicht nur, um eine reibungslose und pünktliche Erstattung der Leistungen zu gewährleisten, sondern auch, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.]
Sie haben also in der Regel Anspruch auf eine bezahlte Umschulung, während Sie Hartz 4-Leistungen erhalten. Allerdings bedeutet eine Umschulungsförderung nicht automatisch mehr Geld in diesem Sinne. Schließlich erhalten Sie keine Geldleistungen und Ihr Leistungsanspruch ändert sich in der Regel nicht. Das einzige Geld, das Sie zusätzlich erhalten könnten, ist der Weiterbildungsbonus.
In der Regel müssen die durch einen Bildungsgutschein geförderten Weiterbildungskosten nicht zurückgezahlt werden – mit sehr wenigen und sehr spezifischen Ausnahmen. Wer beispielsweise seine Weiterbildung abbricht, muss den Bildungsgutschein unter Umständen an das Jobcenter oder die Bundesagentur für Arbeit zurückzahlen. Ob eine Rückzahlung gefordert wird, ist jedoch abhängig von der Begründung für den Schulungsabbruch – ausgenommen hiervon sind gesundheitliche Gründe.
Hinweis: Sie wollen oder müssen Ihre geförderte Umschulung abbrechen? Tun Sie das nicht eigenmächtig! Sprechen Sie sich im Voraus unbedingt mit Ihrem zuständigen Sachbearbeiter ab und schildern Sie Ihre Situation. In den meisten Fällen findet sich eine passende Lösung. Wird die Bildungsmaßnahme unangekündigt und aus keinem triftigen Grund abgebrochen, können hohe Kosten auf Sie zukommen.
Das als ALG bekannte Arbeitslosengeld ist eine Leistung, die über die Arbeitslosenversicherung finanziert wird. Mit anderen Worten: Arbeitnehmer, die ihren Arbeitsplatz aufgrund schlechter wirtschaftlicher Bedingungen oder aus anderen Gründen verlieren, können Beiträge aus dem Versicherungssystem erhalten, in das sie selbst eingezahlt haben. ALG1 ist als Übergangsgeld gedacht, um die Zeit zwischen zwei Arbeitsplätzen zu überbrücken.
Somit sind sowohl ALG1 als auch die von der Bundesagentur für Arbeit angebotenen Umschulungsförderungen sogenannte Unterstützungsleistungen für Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis beendet wurde und die finanzielle Unterstützung für eine Neuorientierung auf dem Arbeitsmarkt benötigen. Unter bestimmten Voraussetzungen können ALG1 und Umschulung parallel in Anspruch genommen werden.
Wenn Sie bereits vor der Umschulung ALG 1 beziehen, wird Ihnen das auch während der Umschulung weitergezahlt. Das Gute daran? Die Umschulungszeit wird nicht vollständig zur Anspruchszeit gerechnet, sondern nur zu Hälfte.
Beispiel: Sie haben mindestens 24 Monate lang gearbeitet und daher Anspruch auf 12 Monate Arbeitslosengeld. Sie beginnen sofort eine Umschulung, die 24 Monate dauert. Da der Verbrauch halbiert wird, erhalten Sie während der Umschulung 24 Monate lang Arbeitslosengeld. Offiziell werden jedoch nur 12 Monate Ihrer Anspruchszeit angerechnet.
Selbst wenn Ihre Anspruchszeit offiziell während der Umschulung ausläuft, werden Sie die Unterstützungsleistung weiterhin erhalten, bis Sie die Umschulung abgeschlossen haben. Allerdings reicht der Bezug von Arbeitslosengeld allein nicht aus, um eine Umschulung zu beginnen – Sie benötigen auch einen Bildungsgutschein.
Wenn Sie bereits einen Förderantrag bei der Agentur für Arbeit eingereicht haben, dieser aber abgelehnt wurde, können Sie einen Widerspruch einreichen. Dieses Recht sollten Sie auf jeden Fall wahrnehmen, wenn Sie der Meinung sind, dass Ihre Bewerbung nicht korrekt bearbeitet wurde. Wichtig ist nur, dass Sie hier die Fristen einhalten, denn ansonsten verfällt Ihr Widerspruchsrecht.
Wer jedoch nicht die Fördervoraussetzungen gemäß des Sozialgesetzbuches erfüllt, der gilt für die Agentur für Arbeit nicht als förderberechtigt. Das heißt: Wenn Sie beruflich gut qualifiziert sind und/oder in einem gefragten Job mit vielversprechenden Aussichten arbeiten, der auch auf dem Stellenmarkt viel gesucht ist, haben Sie schlechte Chancen für eine Umschulungsförderung über die Agentur für Arbeit.
Erfahrungsgemäß besteht für Erwerbstätige nur eine Chance auf den Erhalt eines subventionierten Umschulungsprogramms von der Agentur für Arbeit, wenn sie von einem wenig gefragten Beruf zu einem sehr gefragten Beruf wechseln – zum Beispiel in die Alten- oder Krankenpflege, in einen kaufmännischen Job oder in einem Bereich der neuen Technologien (Informatik, E-Commerce).
Eine Umschulung ist auch ohne Bildungsgutschein möglich, aber schwieriger. Der Hauptgrund dafür ist, dass für den Umschulungsanbieter die Abwicklung über einen Bildungsgutschein bürokratisch bequem und finanziell sicher ist.
Diese Alternativen stehen Ihnen allerdings offen, wenn die Agentur für Arbeit den Antrag auf einen Bildungsgutschein ablehnt:
Die Förderung mit dem Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit kennt keine Altersgrenze. Allerdings wird berücksichtigt, ob jemand nach der Umschulung noch eine angemessene Zeit in dem neuen Beruf arbeiten kann. Eine Umschulung für über 50-Jährige kann nicht pauschal aus Altersgründen abgelehnt werden. Für die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter ist es wichtiger, dass der Umschulungsberuf eine langfristige Perspektive bietet. Ziel ist es, bestehende oder drohende Arbeitslosigkeit zu verhindern und die Menschen wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Wenn eine Umschulung zu diesem Zweck sinnvoll ist, wird sie unterstützt.
Wir – das Mitteldeutsche Institut für Qualifizierung und berufliche Rehabilitation (kurz: MIQR) – sind ein sozialer und flexibler Dienstleister, der Arbeitslose, Rehabilitanden und Hilfesuchende nach Krankheit, Unfall oder bei sozialen und entwicklungsbedingten Schwierigkeiten schult, berät und vermittelt.

Unser Ziel ist Ihr erfolgreicher Einstieg oder Wiedereinstieg in das Berufsleben. In den Bereichen Bildung, Ausbildung, Berufsorientierung, Erst- und Wiedereingliederung haben unsere leitenden Mitarbeiter seit vielen Jahren wertvolle Erfahrungen gesammelt, sodass wir Ihnen hochqualifizierte Unterstützung bei Ihrer beruflichen Bildung garantieren können.
Sie möchten sich konkret zu einem der Umschulungsberufe informieren? Schauen Sie gerne in unserem News-Archiv vorbei. Dort finden Sie Wissensbeiträge zu den gefragtesten Umschulungsberufen, in denen Sie alle interessanten Fakten nachlesen können.
Bei Fragen zur jeweiligen Bildungsmaßnahme geben wir Ihnen auch gerne persönlich Auskunft. Schicken Sie Ihre Anfrage via E-Mail oder Kontaktformular. Oder Sie rufen uns direkt an unter 0800/7789100 und wir beraten Sie sofort.
Eine Umschulung hilft Ihnen, sich beruflich neu zu orientieren, um wieder auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Mit Hilfe einer solchen Bildungsmaßnahme lernen Sie einen Beruf von Grund auf kennen und erwerben auf diese Weise alle Kompetenzen sowie Qualifikationen, damit Sie nach der Umschulung sofort loslegen können. Gleichzeitig bietet Ihnen eine Umschulung die Chance, Ihre Karriere selbst in die Hand zu nehmen und sich beruflich zu verändern. Trotz allem ist die Entscheidung, sich umschulen zu lassen, für viele Menschen nicht leicht. Zu groß ist die Angst, den falschen Schritt zu machen und die eigene Karriere in die verkehrte Richtung zu lenken. Dank zeitgemäßer Umschulungsprogramme wie beim MIQR und des umfangreichen Förderangebots der Agentur für Arbeit können den angehenden Umschülern jedoch finanzielle Sicherheit, persönliche Unterstützung und eine nachhaltige Qualifizierung gewährleistet werden.
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Die Agentur für Arbeit fördert eine Umschulung, wenn:
Um einen Bildungsgutschein und damit Mittel für Ihre Umschulung von der Agentur für Arbeit zu erhalten, müssen Sie bestimmte Kriterien erfüllen. Zu den Voraussetzungen für die Umschulungsförderung gehört, dass Sie mindestens 18 Jahre alt sind und eine Berufsausbildung oder ein Studium abgeschlossen haben. Auch wenn Sie Ihre Ausbildung unterbrochen und nicht abgeschlossen haben, ist eine Förderung möglich, um den drohenden Verlust Ihres Arbeitsplatzes zu vermeiden.
Sie können gleichzeitig Arbeitslosengeld und eine Umschulung beantragen, sofern Sie die Bedingungen erfüllen. Wenn Sie während der Umschulung Arbeitslosengeld beziehen, verbrauchen Sie nur die Hälfte des bewilligten Zeitraums, und zwar bis zu dem Punkt, an dem die letzten 30 Tage erreicht sind. Diesen Restanspruch von 30 Tagen behalten Sie dann bis zum Ende der Umschulung. Dies gilt jedoch nur, wenn der Restanspruch nicht bereits vor der Maßnahme weniger als 30 Tage betrug. Das Arbeitslosengeld wird in jedem Fall während der Umschulung weitergezahlt.
In den meisten Fällen müssen Sie die Kosten für Ihre Weiterbildung nicht zurückzahlen, wenn diese durch einen Bildungsgutschein finanziert wird. Es gibt einige wenige Ausnahmen von dieser Regel, zum Beispiel, wenn Sie Ihre Weiterbildung aus anderen als gesundheitlichen Gründen abbrechen.
Wenn Ihr Finanzierungsantrag von der Agentur für Arbeit abgelehnt wurde, können Sie Widerspruch einlegen. Das ist besonders wichtig, wenn Sie glauben, dass Ihr Antrag nicht korrekt bearbeitet wurde. Achten Sie darauf, die Fristen für die Einlegung eines Widerspruchs einzuhalten, da Ihr Recht darauf sonst verfällt. Zu den Alternativen, die Ihnen noch offenstehen, gehören die Suche nach einem anderen Dienstleister oder eine innerbetriebliche Umschulung.
